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Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege

Der Gesamtverband informiert über den nun erfolgen Beschluss des Bundeskabinetts zum Gesetzentwurf zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Rahmen der Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive hat das Bundeskabinett am 16. Januar 2013 einen Gesetzentwurf zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege beschlossen.

Mit dem Gesetzentwurf sollen zwei Dinge geregelt werden: Zum einen werden im Bereich der beruflichen Weiterbildung die bestehenden Möglichkeiten zur Ausbildungsverkürzung weiter ausgebaut. Dies bedeutet, dass bei entsprechende Vorkenntnissen die Ausbildung in der Altenpflege verkürzt werden kann. Die Regierung betont diesbezüglich jedoch, dass die hohen Qualitätsanforderungen an die Ausbildung in einem Gesundheitsfachberuf auch weiterhin gewahrt bleiben.

Zum anderen sollen auch lebens- und berufserfahrene Menschen aus anderen Bereichen für eine Umschulung in der Altenpflege gewonnen werden. Deren Weiterbildung kann künftig - befristet auf drei Jahre - durch die Bundesagentur für Arbeit und die Jobcenter voll finanziert werden, wenn die fachlichen Voraussetzungen für eine Verkürzung der Ausbildung fehlen.

Der Gesetzentwurf soll zügig umgesetzt werden, damit die Regelungen rechtzeitig vor Beginn des neuen Ausbildungsjahres in Kraft treten können. So bleibt ausreichend Vorlaufzeit, um bei den Zielgruppen für die Ausbildung zu werben.

Die Pressemitteilung der Bundesregierung zu dem Gesetzesentwurf können Sie hier abrufen.(…)

Mit freundlichen Grüßen

Anne Idler

Referentin für Altenhilfe und Pflege

__________________________________
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband
- Gesamtverband e.V.

 

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