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AG § 75 SGB XI - Antragsformulare nach § 85 SGB XI ab 01.07.24 und Mustervergütungsvereinbarungen (KBL für VOLL KUPF TAPF Stand 27.06.24)
Für Mitgliedsorganisationen sind mit Stand 27.06.25 nebenstehend die ab 01.07.2024 nutzbaren Antragsblätter (VOLL KUPF TAPF) sowie Muster- Vergütungsvereinbarungen vollstationär ab 01.07.2024 als Download hinterlegt. Die Anpassungen enthalten die Dynamisierung der Leistungsbeträge § 43 SGB XI ab 01.01.2025 und die Möglichkeit für ein zu begründendes Risikos bei Unterkunftskosten. Nachrichtlich und mit Verweis auf die Erörterungen in der Fachgruppe wurde die konsensuale Abstimmung in der AG § 75 SGB XI vertagt.
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