FG stationär
Aus dem Antwortschreiben der AOK geht hervor, dass diese sich legitimiert fühlt, mit der Vorgabe spezifischer Suchkriterien eine besondere Form der Verbraucheraufklärung anbieten zu dürfen. Das Schreiben des AOK-Bundesverbandes ist nebenstehend als Download hinterlegt. Unter diesen Aspekt wäre das Schreiben des AOK-Bundesverbandes durchaus als hilfreich zu werten. Die BAGFW sieht die von der AOK gewählte Darstellung von Qualitätsprüfungsergebnissen allerdings mit weniger Optimismus und hat sich mit einer Problemanzeige auch an den Bundesminister, Dr. Philipp Rösler, gewandt (siehe nebenstehenden Download!).
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verknüpfte Artikel: §§ 113 ff SGB XI. Plenum der Verhandlungspartner; Anhörung im Bundestag zur PTV
Downloads:
pdf
AOK an BAGFW am 07. 10. 2010 - AOK-Pflegeheimnavigator (75.73 kB)
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AOK Bundesverband zur Suchkomponente "Risikokriterien" im Pflegeheimnavigator
- Kategorie: P4 Gremien Pflege - extern
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