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AOK Bundesverband zur Suchkomponente "Risikokriterien" im Pflegeheimnavigator

FG stationär


Die BAGFW hatte vor einigen Wochen moniert, dass mit der einseitigen Veränderung im Suchsystem des Pflegeheimnavigators der AOK ein Eingiff in das Verhandlungsgeschehen unternommen wird, weil es zunächst ja noch grundsätzlich darum gehen muss, ob Risikokriterien in der Darstellung der Pflegetransparenzkriterien ihren Platz haben sollen.

Aus dem Antwortschreiben der AOK geht hervor, dass diese sich legitimiert fühlt, mit der Vorgabe spezifischer Suchkriterien eine besondere Form der Verbraucheraufklärung anbieten zu dürfen.

Das Schreiben des AOK-Bundesverbandes ist nebenstehend als Download hinterlegt.
Der Satz „Die neue Abfragemöglichkeit berücksichtigt das bereits heute transparente und hinterlegte Datenmaterial, das als solches auf die Prüfung und Feststellung des MDK zurück geht." könnte konstruktiv dahingehend interpretiert werden, dass es nunmehr überhaupt nicht mehr erforderlich ist, auf der Bundesebene die Verhandlungen über die Aufnahme weiterer Risikokriterien in die Transparenzvereinbarung führen zu müssen.

Unter diesen Aspekt wäre  das Schreiben des AOK-Bundesverbandes durchaus als hilfreich zu werten.

Die BAGFW sieht die von der AOK gewählte Darstellung von Qualitätsprüfungsergebnissen allerdings mit weniger Optimismus und hat sich mit einer Problemanzeige auch an den Bundesminister, Dr. Philipp Rösler, gewandt (siehe nebenstehenden Download!).

 

verknüpfte Artikel:

§§ 113 ff SGB XI. Plenum der Verhandlungspartner; Anhörung im Bundestag zur PTV

 

Downloads:


pdf BAGFW an Bundesminister Dr. Rösler, 25. 10. 2010 - Darstellung von Qualitätsprüfergebnissen (49.37 kB)

 

pdf AOK an BAGFW am 07. 10. 2010 - AOK-Pflegeheimnavigator (75.73 kB)


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