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AG §75 SGB XI - Information der Kostenträger zum veränderten Bearbeitungsverfahren im Land Berlin ab 01.10.21

 

Die Kostenträger im Land Berlin informieren über die Neuregelung der Zuständigkeiten für die Bearbeitungen von Antragsverfahren ab 01.10.2021 (u.a. zu § 132g SGB V;

§§85, 82a, § 43b sowie § 84 Abs. 9 i.V.m. § 85 Abs. 9-11 SGB XI)

 

 

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