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AG § 75 SGB XI / IPReG - Entwicklung und Umsetzung nach dem Inkrafttreten des Intensivpflege‐ und Rehabilitationsstärkungsgesetzes (IPReG) in Berlin

Das IPReG ist im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden und war im Wesentlichen am Folgetag 29.10.2020 in Kraft getreten. Das Gesetz nimmt u.a. im Bereich der außerklinischen Intensivpflege deutliche Änderungen vor. Kernstück der Reform ist die Einführung von § 37c SGB V, der den Rechtsanspruch von Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung mit besonders hohem Bedarf an medizinischer Behandlungspflege auf außerklinische Intensivpflege regelt. Pflegeheime, die außerklinische Intensivpflege anbieten, müssen mit den Landesverbänden der Kranken‐ und Ersatzkassen Versorgungsverträge abschließen.

Die Verbände der Leitungserbringer hatten frühzeitig ab September 2020 das Thema „Umsetzung des IPREG / Neue Finanzierungsbasis für die Intensivbehandlung“ wiederholt auf die Tagesordnung der AG § 75 gesetzt. Für Mitgliedsorganisationen sind die durchaus späten und komplexen sowie unter hohem Zeitdruck stehenden Abstimmgen nebenstehend zusammengefasst und alle Vertragsänderungen dokumentiert. Der nebenstehend verlinkte Artikel AG § 75 SGB XI / IPReG - Anpassung von Verträgen/ Vereinbarungen im Zuge des IPReG nebst Downloads ist im unmittelbaren Zusammenhang zu t beachten.

 

Verknüpfte Artikel:

AG § 75 SGB XI / IPReG - Anpassung von Verträgen/ Vereinbarungen im Zuge des IPReG

Downloads für Mitglieder:

20 1223 AG75 Fachinfo IPREG Verankung Berlin

pdf 20 1215 Bln Vertrag §132a (129 KB)

pdf 20 1215 Bln stat VergVE §85 2020 Anl B C (47 KB)

pdf 20 1207 AG75 IPReG Rechnung Ersatzkassen (14 KB)

pdf 20 1204 Bln stat VergVE §85 2020 AnlB C (46 KB)

pdf 20 1204 Bln stat VergVe §82b (27 KB)

pdf 20 1204 Bln stat VergVE §82a (30 KB)

pdf 20 1204 Bln Anschreiben §82a (23 KB)

 

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