Angesichts der nach wie vor bestehenden Unsicherheiten, ob, und wenn ja in welchem Rahmen bestehende Kalkulationen von Investitionsbeträgen bei den stationären Pflege-Einrichtungen überarbeitungswürdig sind, hat SenGS aktuell die Position der Verwaltung zu den Urteilen vom 8.9.2011 noch einmal präzisiert. Das Schreiben vom März 2012 des Staatssekretärs zum Thema an die LIGA ist dabei die Basis der Positionsübermittlung der Verwaltung. Mit einigen weiteren Ausführungen versehen solle es nun „zum besseren Verständnis und zur Beseitigung einiger Unsicherheiten….beitragen“. Das Schreiben ist nebenstehend für die Paritätischen Träger abrufbar hinterlegt. |
verknüpfte Artikel: StS GuS Berlin zum Thema Investkostenberechnung Pflege
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Downloads für Mitglieder: pdf SenGS Position BSG-Urteile 8.09.2011-Schreiben an LIGA (155.72 kB)
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