FG StatPflegVers
Eine Information des VPK Berlin-Brandenburg:
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat eine wissenschaftliche Evaluierung bestehender Regelungen zu allgemeinverbindlichen Mindestlöhnen in acht Branchen - darunter auch die Pflege - vorgelegt. Ergebnis: Die bestehenden tariflichen Mindestlohnregelungen in Deutschland sind keine Jobkiller, sondern ein adäquates ordnungspolitische Steuerungsinstrument. "Die Forscher konnten Beschäftigungsverluste durch diese Mindestlohnregelungen nicht feststellen. Betriebe und Verbände wie auch Arbeitnehmervertreter und Gewerkschaften registrierten vielmehr überwiegend positive Auswirkungen auf Löhne und Wettbewerb. Wettbewerbsstrategien über Niedriglöhne statt über Kreativität und Qualität wurden erfolgreich zurückgedrängt", sagte dazu der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß. Die teilweise geäußerten Sorgen im Zusammenhang mit der Einführung branchenbezogener Mindestlöhne etwa in Bauhaupt- und Baunebengewerbe, in der Pflegebranche, im Gebäudereinigerhandwerk und in der Abfallwirtschaft hätten sich damit als unbegründet erwiesen. Weiß: "Die insgesamt positiven Evaluierungsergebnisse sprechen eindeutig für weitere Branchenmindestlöhne. Sie ermuntern aber auch zur Einführung einer allgemeinen Lohnuntergrenze, die die Beschäftigten in allen Bereichen ohne wirksame Branchenregelungen schützt." Im Koalitionsvertrag war vereinbart worden, die bestehenden gesetzlichen Regelungen zu Mindestlöhnen zu evaluieren und zu überprüfen, ob sie Arbeitsplätze gefährden oder neuen Beschäftigungsverhältnissen entgegenstehen und ob sie sowohl den erforderlichen Schutz der Arbeitnehmer als auch die Wettbewerbsfähigkeit der einzelnen Branchen gewährleisten. Das BMAS hat daraufhin in einem Vergabeverfahren die Evaluation von acht Branchen an vier Auftragnehmer vergeben. Im Ergebnis haben • ein Konsortium aus IAB (Nürnberg), RWI (Essen) und ISG (Köln) für die Bauindustrie, • das ZEW (Mannheim) für das Dachdeckerhandwerk und die Abfallwirtschaft, • das IAQ (Duisburg) für die Wäschereidienstleistungen im Objektkundengeschäft und die Gebäudereinigung sowie • das IAW (Tübingen) für die Pflegebranche, das Maler- und Lackiererhandwerk und das Elektrohandwerk die bestehenden Mindestlöhne hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Beschäftigung, den Arbeitnehmerschutz und den Wettbewerb untersucht. Den Abschlussbericht inklusive der Anlage ist beigefügt.
Mit freundlichen Grüßen
Isabell Halletz Dipl. Betriebswirtin (FH) Referentin ___________________________________________________________ Verband privater Kliniken und Pflegeeinrichtungen Berlin-Brandenburg e.V.
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Evaluation bestehender Mindestlohnregelungen in der Pflege. Abschlussbericht (2.66 MB)
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Evaluation bestehender Mindestlohnregelungen in der Pflege. Anhang zum Abschlussbericht (2.15 MB)
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