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Abschlussbericht der BMJ-Arbeitsgruppe zum Betreuungsrecht

FG StagPflegVers


Der Paritätische Gesamtverband informiert über das Ergebnis der Bemühungen einer Arbeitsgruppe:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

die 2009 eingerichtete Arbeitsgruppe zum Betreuungsrecht (Federführung Bundesministerium der Justiz (BMJ)) legte bei der Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister (JuMiKo) am 9.11.2011 ihren Abschlussbericht vor. Ziel der Arbeitsgruppe war es, im Sinne der Beschlüsse der JuMiKo zu prüfen, wie das Betreuungsrecht weiterentwickelt und verbessert werden kann. Die JuMiKo bat nunmehr das BMJ einen entsprechenden Gesetzentwurf zu erarbeiten, in welchen die Empfehlungen der Arbeitsgruppe aufgenommen werden. Die JuMiKo bat das BMJ einen entsprechenden Gesetzentwurf zu erarbeiten, in welchen die Empfehlungen der Arbeitsgruppe aufgenommen werden.

Die Arbeitsgruppe erörterte im Schwerpunkt die Frage einer etwaigen Strukturreform im Betreuungsrecht, unter anderem unter dem Blickwinkel der UN-Behindertenrechtskonvention. Mit in die Überlegungen einbezogen wurden darüber hinaus Ergebnisse des Endberichts des Instituts für Sozialforschung (ISG) der Evaluation des 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetzes von 2009 sowie die Empfehlungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Kostenentwicklung im Betreuungsrecht vom Mai 2009. Im Folgenden finden Sie die Zusammenfassung der einzelnen Punkte mit einer kurzen Erläuterung von Herrn Eberhard Ewers, Referent für Gefährdetenhilfe und Schuldnerberatung im Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e.V., sowie den Bericht und den Beschluss der Justizminister/innen-Konferenz vom 9.11.2011 in der Anlage.

 

1. UN-Behindertenrechtskonvention
Die Arbeitsgruppe empfiehlt, die UN-Behindertenrechtskonvention als Maßstab für die Verbesserung des Betreuungsrechts zugrunde zu legen. Insbesondere das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen soll hierbei berücksichtigt werden. D.h., in dieses Recht soll auch im Rahmen einer rechtlichen Betreuung nur eingegriffen werden, wenn dies unbedingt erforderlich ist. Grundsätzlich geht die Arbeitsgruppe jedoch davon aus, dass das bestehende Betreuungsrecht in Deutschland mit den Zielen der UN-Behindertenrechtskonvention konform sei. Die Arbeitsgruppe betont jedoch, dass eine Verlagerung betreuungsfremder Aufgaben in das System der rechtlichen Betreuung mit den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention nicht zu vereinbaren ist. Derartigen Entwicklungen sei entgegenzuwirken. Assistenzen und Unterstützungsleistungen im Vorfeld einer Betreuung dienten der Selbstbestimmung der Betroffenen. Die Arbeitsgruppe erklärt auch, dass die vom Bundesverfassungsgericht geforderte verfahrensmäßige Absicherung einer Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug definitiv nicht zu den Aufgaben eines Betreuers gehöre.

2. Grundlegende Struktur des Betreuungsrechts
Die Arbeitsgruppe spricht sich für die Beibehaltung der bestehenden Funktionsträger im Betreuungsverfahren aus.

3. Stärkung der Funktion der Betreuungsbehörden
Vorgeschlagen wird, die Funktion der Betreuungsbehörden zu stärken. Dies soll insbesondere mit dem Instrument eines „obligatorischer Sozialbericht" erfolgen. Darüber hinaus sollen die Betreuungsbehörden im betreuungsgerichtlichen Verfahren frühzeitig vor Bestellung eines Betreuers oder der Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts zur Feststellung des Sachverhalts angehört werden müssen. (Eine solche obligatorische Anhörung der Behörde sieht das geltende Recht bislang nicht vor.) Weiterhin wird vorgeschlagen, die Aufgabe, interessierte Bürger über allgemeine betreuungsrechtliche Fragen zu informieren und zu beraten, gesetzlich zu verankern. Auch soll geregelt werden, dass die Behörden betroffenen Personen ein Beratungsangebot vorhalten sollen. Hierbei soll jedoch auch Aufgabe der Betreuungsbehörden sein, zu prüfen, inwieweit andere sozialrechtliche Hilfen und Assistenzen anstatt rechtlicher Betreuung in Betracht kommen.

4. Evaluation der rechtlichen Änderungen
Die Änderungen im Gesetz sollen im Auftrag des Bundesministeriums für Justiz wie beim 2. Betreuungsrechtsänderungsgesetz evaluiert werden.

5. Modellprojekte sollen fortgeführt werden
Die Arbeitsgruppe spricht sich für die Fortführung von Modellprojekten auf Länderebene aus und führt als Beispiele die „Regionalen Fachkreise Betreuung (ReFaB)", „Betreuung im Tandem (BIT)" und "Betreuungsoptimierung durch soziale Leistungen (BEOPS)" an.

6. Eignung und Auswahl des Betreuers
Stärker herausgestellt werden soll, dass die individuelle Eignung von Betreuerinnen und Betreuern unter Berücksichtigung der Wünsche des Betroffen festzustellen ist. Die Arbeitsgruppe spricht sich gegen eine gesetzliche Festlegung von Eignungskriterien sowie gegen eine abstrakt-generelle Regelung zum Berufsbild für Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer aus.

7. Gerichtliche Aufsicht - Controlling - Berichtswesen
Vorgeschlagen wird die Einführung eines standardisierten Formulars, mit welchem zusätzlich zu den bisherigen Aspekten auch eine zukunftsgerichtete Abfrage zu geplanten Maßnahmen und Entwicklungen erfolgen soll.

8. Querschnittsarbeit von Betreuungsvereinen
Die finanzielle Förderung solle verbessert und verlässlich ausgestaltet werden, die erfolgreiche Wahrnehmung von Querschnittsaufgaben der Betreuungsvereine soll gezielt finanziell gefördert werden. Zu diesem Zweck sollen die Förderrichtlinien der Länder überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Darüber hinaus wird vorgeschlagen, bundeseinheitliche Anerkennungsvoraussetzungen von Betreuungsvereinen zu formulieren.

9. Netzwerkarbeit (Betreuungsarbeitsgemeinschaften)
Die Arbeitsgruppe spricht sich für die Einrichtung örtlicher Arbeitsgemeinschaften aus, um hiermit verbindliche Organisationsstrukturen für die Netzwerkarbeit zu schaffen.

10. Maßnahmen im Zusammenhang mit der Vorsorgevollmacht
Vorgeschlagen wird, die persönliche Beratung und Begleitung der Vorsorgebevollmächtigten zu stärken. Zu diesem Zweck empfiehlt die Arbeitsgruppe eine Einbeziehung der Bevollmächtigten in § 5 Betreuungsbehördengesetz, der bislang die Einführung und Fortbildung der Betreuerinnen und Betreuer regelt.

11. Maßnahmen zur Stärkung der ehrenamtlichen Betreuung
Die Arbeitsgruppe empfiehlt, die begonnenen Maßnahmen zur Würdigung des Engagements ehrenamtlicher Betreuer weiter auszubauen.

12. Maßnahmen zur Kostenbeobachtung und -steuerung
Die Arbeitsgruppe spricht sich eindringlich dafür aus, die statistische Sondererhebung im Betreuungsrecht dauerhaft fortzuführen und im Hinblick auf die erforderlichen Daten anzupassen. Insbesondere soll das Verhältnis ehrenamtlicher und beruflicher Betreuungen erfasst und dokumentiert werden.


Mit freundlichen Grüßen

Ute Zentgraff
Referentin für Altenhilfe und Pflege
__________________________________
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband
- Gesamtverband e.V.

 

 

 

 

verknüpfte Artikel:

Interdisziplinäre AG zur Verbesserung des Betreuungsrechts beim BMJ, ...

 

Downloads:

pdf Abschlussbericht Betreuungsrecht vom 20.10.2011 (468.38 kB)

pdf Beschluss Herbstkonferenz der JustizministerInnen am 9.11.2011 zum Betreuungsrecht (105.04 kB)

 

Downloads für Mitglieder:


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