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Runder Tisch Pflege in Berlin und Entgelttarifvertrag für Pflegehilfskräfte

Der Arbeitgeberverband Pflege hat in einer Pressemitteilung auf den Abschluss eines Tarifvertrages für Pflegehilfskräfte hingewiesen. Es handelt sich um einen bundesweit gültigen Tarifabschluss, der allerdings zunächst nur für bundesweit 38.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Gültigkeit hat. Eckwerte dieses Tarifabschlusses sind 8,50 Euro Brutto in den alten Bundesländern (etwa 1.470,00 Euro monatlicher Bruttolohn), bzw. 7,50 Euro Brutto in den neuen Bundesländern (1.300,00 Euro monatlicher Bruttolohn).

Der bpa als Beteiligter an der Berliner AG Ortsübliche Vergütung hat sich dem Grunde nach eher kritisch über Tarifverträge geäußert. Insofern überrascht die Pressemitteilung über einen Tarifabschluss unter Beteiligung des bpa, der diesem Arbeitgeberverband Pflege zuzuordnen ist.

Es ist allerdings naheliegend, dass bei einer Grundsatzdiskussion über das Verständnis, was denn ortsübliche Vergütung sei und welche gestalterische Kraft eine entsprechende Definition entwickeln könnte, die Standpunkte der Diskutanten recht unterschiedlich sein können. Für die Paritätischen Mitgliedsorganisationen ist eine zusätzliche Information über die "Meinungsvielfalt" als Download hinterlegt.

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pdf Unterschiedliche Erwartungen an die AG Ortsübliche Vergütung in der Pflege (121.46 kB)


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