Der Paritätische Gesamtverband bezieht sich auf die Informationen aus dem Juli diesen Jahres und übermittelt einen neuen Bearbeitungsstand. Dieser ist für die Paritätischen Mitglieder abrufbar hinterlegt. Folgende Einzelaspekte wurden außerdem übermittelt: Einrichtung einer Datenclearingstelle Zu diesem Punkt weist der Paritätische Gesamtverband darauf hin, dass "unter den gegebenen Umständen MDK-Prüfungen von teilstationären Einrichtungen prinzipiell nicht auszuschließen sind, aber vor Klärung der Frage, ob es für diese eine eigene Pflege-Transparenzvereinbarung geben wird, eine Veröffentlichung der Prüfergebnisse auf der Grundlage der PTVS nicht zu vertreten ist." (siehe auch den entsprechenden Download im Mitgliederbereich hierzu).
Ergänzend ist anzumerken, dass auf der Bundesebene auch eine abschließende Verständigung der Leistungsträgerverbände und der Verbände der Leistungserbringer zu den Regelungen gemäß § 113 SGB XI (Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität) noch immer strittig ist: Die Vorschläge der Leistungsträger zielen mit ihren Formulierungen weit über das ursprünglich mit § 80 SGB XI definierte Maß hinaus. Absehbar, dass daraus ein höherer Refinanzierungsbedarf erwächst. Die Leistungsträger wollen hier jedoch keine Refinanzierungsvorbehalte in die Texte formulieren. Es muss wohl ohnehin bezweifelt werden, dass ein höherer Finanzierungsaufwand, der daraus resultiert, dass die Anforderungen für die pflegerische Versorgung weitergehend geregelt werden, tatsächlich den Interessenlagen pflegebedürftiger Menschen entspricht. Insofern wäre das Prinzip "Weniger ist Mehr" auch bei der Textarbeit eine mögliche Option für zu entwickelnde Kompromisse. |
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Protokoll 20. 08. 09 AG § 115 SGB XI stationär (19.18 kB)
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§ 115 Abs. 1a Satz 6 SGB XI. Stand der Umsetzung der Pflege-Transparenzvereinbarungen
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