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§ 115 Abs. 1a Satz 6 SGB XI. Stand der Umsetzung der Pflege-Transparenzvereinbarungen

Der Paritätische Gesamtverband bezieht sich auf die Informationen aus dem Juli diesen Jahres und übermittelt einen neuen Bearbeitungsstand. Dieser ist für die Paritätischen Mitglieder abrufbar hinterlegt. Folgende Einzelaspekte wurden außerdem übermittelt:

Einrichtung einer Datenclearingstelle
Seitens des GKV-Spitzenverbandes wurde im Rahmen des Plenums § 113ff SGB XI am 31.08.2009 berichtet, dass die zentrale Datenclearingstelle nunmehr eingerichtet wurde. Die einheitliche Datenclearingstelle werde voraussichtlich ab Mitte September die von den Medizinischen Diensten erhobenen Transparenzdaten annehmen und an die Pflegeeinrichtungen sowie die Landesverbände der Pflegekassen weiterleiten können.
Anwendbarkeit der Pflege-Transparenzvereinbarung stationär (PTVS) auf teilstationäre Pflegeeinrichtungen
Im Rahmen des Austausches zu den Ergebnissen der Arbeitsgruppe wurde deutlich, dass die Leistungserbringerverbände den klaren Standpunkt vertreten, dass für teilstationäre Einrichtungen - hier zunächst die Tagespflege - eine eigenständige Pflege-Transparenzvereinbarung zu verhandeln und zu vereinbaren ist und der Prüfauftrag der Arbeitsgruppe entsprechend anzupassen sei. Seitens des GKV-Spitzenverbandes wurde dagegengehalten, dass sich diese Schlussfolgerung aus den Ergebnissen der Arbeitsgruppe so nicht eindeutig ergäbe. Auch bedürfe es diesbezüglich noch einer internen Klärung innerhalb des GKV, da hier die Meinungsbildung noch nicht abgeschlossen sei. Insofern wurde die Entscheidung über eine Erweiterung des Prüfauftrages, wie von den Leistungserbringerverbänden vorgeschlagen, auf die nächste Plenumssitzung vertagt.

Zu diesem Punkt weist der Paritätische Gesamtverband darauf hin, dass "unter den gegebenen Umständen MDK-Prüfungen von teilstationären Einrichtungen prinzipiell nicht auszuschließen sind, aber vor Klärung der Frage, ob es für diese eine eigene Pflege-Transparenzvereinbarung geben wird, eine Veröffentlichung der Prüfergebnisse auf der Grundlage der PTVS nicht zu vertreten ist." (siehe auch den entsprechenden Download im Mitgliederbereich hierzu).

 

Ergänzend ist anzumerken, dass auf der Bundesebene auch eine abschließende Verständigung der Leistungsträgerverbände und der Verbände der Leistungserbringer zu den Regelungen gemäß § 113 SGB XI (Maßstäbe und Grundsätze zur Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität) noch immer strittig ist: Die Vorschläge der Leistungsträger zielen mit ihren Formulierungen weit über das ursprünglich mit § 80 SGB XI definierte Maß hinaus. Absehbar, dass  daraus ein höherer Refinanzierungsbedarf erwächst. Die Leistungsträger wollen hier jedoch keine  Refinanzierungsvorbehalte in die Texte formulieren.

Es muss wohl ohnehin bezweifelt werden, dass ein höherer Finanzierungsaufwand, der daraus resultiert, dass die Anforderungen für die pflegerische Versorgung weitergehend geregelt werden, tatsächlich den Interessenlagen pflegebedürftiger Menschen entspricht. Insofern wäre das Prinzip "Weniger ist Mehr" auch bei der Textarbeit eine mögliche Option für zu entwickelnde Kompromisse.

verknüpfte Artikel:


 

Downloads:


 

Downloads für Mitglieder:

pdf Datenerhebung durch die Medizinischen Dienste - Evaluation der Pflege-Transparenzvereinbarungen (12.76 kB)

 

pdf Protokoll 20. 08. 09 AG § 115 SGB XI stationär (19.18 kB)


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