FG StatPflegVers (175)
Die Verbände der Leistungserbringer haben ihre Argumentationslinien noch einmal in kurzer Form zusammengefasst. Dabei wurde der Versuch unternommen, sich in der Aussage „knapp" zu halten. Sollte aus Sicht der Praxis die Kurzform dazu führen, dass wichtige Aspekte unerwähnt bleiben, wird um Hinweise zur Ergänzung gebeten. |
verknüpfte Artikel: AG § 75 SGB XI. Information zum Arbeitstreffen am 04. 05. 2011
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SGB XI – Vergütungen 2012: Konkretisierung des Anpassungsbedarfs
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