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Familienpflegezeitgesetz im Bundesrat beraten

FG StatPflegVers

Der Paritätische Gesamtverband berichtet über den aktuellen Diskussionsstand:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,


der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf (Familienpflegezeitgesetz) Stellung genommen. In seiner Stellungnahme zeigte er sich insbesondere über die hohen Bürokratiekosten, die kleinen Unternehmen durch das Gesetz entstehen würden, besorgt. Der Bundesrat befürchtet, dass kleine Unternehmen aufgrund der hohen Bürokratiekosten die geringere finanzielle Absicherung ihrer Beschäftigten bei einem "normalen Teilzeitmodell" in Kauf nehmen und sich nicht an dem Pflegezeitmodell beteiligen könnten. Er bat daher, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob für Beschäftigte in kleinen Betrieben optional die Möglichkeit einer direkten Darlehensaufnahme beim Bundesamt geschaffen werden könnte. Zudem bat der Bundesrat, die finanziellen Auswirkungen auf die Länder darzulegen, die sich aus dem neuen unter öffentlich-rechtlichem Zustimmungsvorbehalt stehenden Kündigungsschutz während der Pflegezeit ergeben.

Die Beratungsunterlagen des Bundesrates finden Sie auf der Internetseite des Bundesrates http://www.bundesrat.de/DE/presse/pm/2011/073-2011.html

 

Mit freundlichen Grüßen

Ute Zentgraff
Referentin für Altenhilfe und Pflege
__________________________________
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband
- Gesamtverband e.V.
Oranienburger Str. 13 - 14
10178 Berlin
Tel.: 030-24 636 332
Fax: 030-24 636 110
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http://www.paritaet.org

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Downloads:

pdf  Familienpflegezeitgesetz. Antrag des Freistaates Bayern. BR-Drucksache 207/2/11 vom 25.05.11 (24.02 kB) pdf
pdf  Familienpflegezeitgesetz. Stellungnahme der Ausschüsse. BR-Drucksache 207/1/11 vom 16.05.11 (57.61 kB)

  pdf  Familienpflegezeitgesetz. Stellungnahme des Bundesrates. BR-Drucksache 207/11 vom 27.05.11 (34.6 kB)

Downloads für Mitglieder:


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