Der Paritätische Gesamtverband hat zu den wiederkehrenden Anfragen zur korrekten Berechnung des Anteils der Tagespflegeleistungen, wenn kombiniert auch Sachleistungen ambulant und/oder Pflegegeldleistungen in Anspruch genommen werden, eine kurze Sacheinschätzung formuliert, die nebenstehend als Download hinterlegt ist. |
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Downloads: pdf Paritätischer Gesamtverband zur PNG - Dezember 2012 (11.14 kB)
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