FG stationär, FG ÄM
Angesichts der neuen Anforderungen an die Heimaufsicht, die sich aus dem Wohnteilhabegesetz ergeben (werden), sind die nach Jahren ausgewiesenen Entwicklungen bis einschließlich 30. 09. 2010 durchaus mit einigem Nachrichtenwert unterlegt. Ausgehend von den bislang pro Jahr geleisteten Einrichtungsprüfungen wird festgestellt, dass angesichts einer Gesamtzahl von 435 Einrichtungen eine Prüfkonzentration auf vollstationäre Pflegeeinrichtungen (die ohnehin schon jährlich durch den MDK geprüft werden) sowie auf Einrichtungen für behinderte volljährige Menschen erfolgen wird.
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Abgeordnetenhaus Berlin. Kleine Anfrage zur Arbeit der Berliner Heimaufsicht
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