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§ 113 SGB XI - Aktualisierung der Anlagen MuG für die Qualität, die Qualitätssicherung und –darstellung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements vollstat. in BAnz veröffentlicht

Die aktualisierten Anlagen der Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität, die Qualitätssicherung und -darstellung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in der vollstationären Pflege vom 7. Dezember 2021 sind am 31.12.2021 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers veröffentlicht worden.

Die geänderten Maßstäbe und Grundsätze traten zum 01.01.2022 in Kraft. Sie sind hier zu finden: https://www.bundesanzeiger.de/pub/de/amtliche-veroeffentlichung?5  und im Downloadbereich.

Daneben finden sich im Downloadbereich die Anlagen 1-4, in dem die Änderungen sichtbar werden.

Es handelt sich größtenteils um redaktionelle Anpassungen der Anlagen 1-4 der Maßstäbe und Grundsätze stationär, welche durch Änderungen am indikatorengestützten Verfahren notwendig geworden sind (Harmonisierung). Weiterhin wurde bei der Überarbeitung dem Prinzip der Datensparsamkeit gefolgt und diejenigen Abfragefelder angepasstbzw. entfernt, welche für die Berechnung der Indikatoren nicht notwendig sind. 

Es ist zu beachten, dass hierdurch veranlasste Änderungen am Erhebungsbogen erst in den Erhebungszyklen ab 01.01.2023 in der Praxis ankommen. Dies begründet sich zum einen aus der Notwendigkeit der technisch und fachlich einheitlichen Umsetzung (auch von Softwareanbietern) in der Praxis und zum anderen aus der Wahrung der Einheitlichkeit einer Version und damit der Sicherstellung der Vergleichbarkeit innerhalb eines Zyklus.

Näheres zum Verfahren der Releaseplanung findet sich auf der Webseite der DAS: https://www.das-pflege.de/cms/files/download/114/DB5E5D8EBD39AF2A4F3257EE5C3ECA3D oder auch hier: § 113 Absatz 1b SGB XI - Datenauswertungsstelle (DAS): Festlegungen zur Veröffentlichung neuer Spezifikationsversionen (Stand 09.2021)

Daneben wurde ein Fehler in der Berechnung des Indikators 3.1 Integrationsgespräch nach dem Einzug behoben, sodass nur noch Bewohner*innen in die Berechnung einbezogen werden, deren Einzugsdatum zum Stichtag mehr als acht Wochen zurück liegt. Dieser Berechnungsfehler steht technisch außerhalb der Releaseplanung und konnte somit bereits zum 01.01.2022 behoben werden.

Eine weitere Änderung betrifft die Berichterstattung zur Indikatorenauswertung, hierzu wurde § 7, Anlage 1 der Maßstäbe und Grundsätze stationär geändert:

1.    Den Einrichtungen werden ab 1.1.2022 Feedbackberichte auch bei vorliegender Implausibilität zur Verfügung gestellt.Diese Berichte dienen ausschließlich dem internen Qualitätsmanagement und sind somit den Einrichtungen vorbehalten. Sie werden nicht an die Landesverbände der Pflegekassen oder die Prüfdienste weitergegeben. Eine Veröffentlichung dieser Berichte ist ausgeschlossen.

2.    Die Einrichtungen werden für Erhebungen ab 01.01.2023 Wohnbereichsauswertungen erhalten, insofern sie diese entsprechend im Erhebungsbogen hinterlegt haben. Die spätere Verfügbarkeit liegt darin begründet, dass ein entsprechendes standardisiertes Feld für die Wohnbereichsauswertung im anstehenden Release erst technisch umgesetzt werden muss. Auch diese Berichte werden grundsätzlich den Einrichtungen vorbehalten sein. Eine Ausnahme besteht bei einer Anlassprüfung; hier können die Prüfdienste vor Ort die Einsichtnahme in die Wohnbereichsauswertung verlangen. Eine Veröffentlichung dieser Berichte ist ebenfalls ausgeschlossen.

Daneben ist für den ersten Zyklus in der Veröffentlichungsphase 2022 keine Datenverknüpfung mit Daten aus Vorerhebung (Erprobungszeitraum) vorgesehen. Indes hat der Qualitätsausschuss Pflege ein Gutachten zur Überprüfung des Instrumentes der Plausibilitätsprüfung in Auftrag gegeben und strebt an, das Instrument rechtzeitig bis zum zweiten Erhebungszyklus 2022 anzupassen.

 

11.01.2022:

Eine zusammenfassende Präsentation der Aktualisierungen im PDF Format durch das Referat finden Paritätische Mitgliedseinrichtungen ebenfalls hinterlegt.

 

 

Verknüpfte Artikel:

§ 113 SGB XI - Redaktionelle Änderungen der Anlagen Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität, die Qualitätssicherung und –darstellung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements ...

§ 113 Absatz 1b SGB XI - Datenauswertungsstelle (DAS): Festlegungen zur Veröffentlichung neuer Spezifikationsversionen (Stand 09.2021)

 

Downloads für Mitglieder:

pdf MuG_Anlagen BAnz AT 31 12 2021 B9 (2.91 MB)

pdf Anlage 1 MuG stat finaler Entwurf für erstes Release ÄM (199 KB)

pdf Anlage 2 MuG stat finaler Entwurf für erstes Release ÄM (209 KB)

pdf Anlage 3 MuG stat finaler Entwurf für erstes Release ÄM (627 KB)

pdf Anlage 4 MuG stat finaler Entwurf für erstes Release ÄM (212 KB)

 

pdf 22 0111 Zusammenfassung QI Anlagen MuGs neu (688 KB)

 

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