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Bund-/Länderempfehlung : Hinweise zur Entsorgung von Abfällen aus Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 (Stand März 2021)

Aktuell gab es zum Vektor-basierten COVID-19-Impfstoff der Fa. AstraZeneca aufgrund der Hinweise des Herstellers zur Abfallentsorgung Anlass, zu prüfen, ob bei der Handhabung von Abfällen aus der Verimpfung ggf. besondere Risiken zu berücksichtigen sind.

Weiterhin war die aktuell zunehmende Zahl an Testzentren bzw. sonstigen Stellen, an denen COVID-19-Schnelltests zum Einsatz kommen (neben Einrichtungen des Gesundheitsdienstes z.B. auch Firmen, Schulen, private Haushalte) Anlass, zu prüfen, ob bei der Handhabung der bei der Schnelltestung entstehenden Abfälle weitergehende Hinweise erforderlich sind.Aus diesem Grund wurde im Rahmen einer Ad-Hoc-Arbeitsgruppe unter Beteiligung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, dem Paul-Ehrlich-Institut, dem Robert Koch-Institut, den Umweltministerien der Bundesländer Baden-Württemberg, Niedersachsen und Thüringen auf Einladung durch das Umweltbundesamt die Risiken beim Umgang mit entsprechenden Abfällen und die Entsorgungsempfehlungen erörtert:

"Im Gegensatz zu den PCR-Tests, bei denen die Abstrichmaterialien im Labor als Abfall anfallen, fallen diese Abfälle bei den Schnelltests am Ort der Testung an. Es handelt sich dabei um Abfälle mitsehr geringen Virusmengen aufgrund der zu verzeichnenden wenigen positiven Tests. Im Test-Kit findet keine Vermehrung der Viren statt. Es geht daher von denals Abfall anfallendengebrauchten Test-Kitskein Risiko aus, das einen besonderen Umgang mit diesen Abfällen im Vergleich zu anderen nicht gefährlichen medizinischen Abfällen erfordert."

 

 

 

 

 

 

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