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§ 114c Abs. 1 SGB XI - Stellungnahme der BAGFW zum Entwurf der Richtlinien zur Verlängerung des Prüfrhythmus und zur Veranlassung unangemeldeter Prüfungen in vollstationären Einrichtungen der Langzeitpflege (§ 114c Abs. 1 SGB XI )

Die in der BAGFW kooperierenden Verbände haben zum Entwurf der Richtlinien des GKV-SV zur Verlängerung des Prüfrhythmus und zur Veranlassung unangemeldeter Prüfungen in vollstationären Einrichtungen in der Langzeitpflege gem. § 114c Abs. 1 SGB XI Ihre Stellungnahme abgegeben.

Darin wird das Ziel des Gesetzgebers, den Prüfrhythmus in vollstationären Einrichtungen zu verlängern, begrüßt. Da die Inhalte der Anlage 1 als Dreh- und Angelpunkt der gesamten Richtlinie nicht vorliegen, kann die Stellungnahme jedoch nur als vorläufig angesehen werden. Eine abschließende Einschätzung kann deshalb erst nach Vorlage der Anlage 1 erfolgen. Aus Sicht der in der BAGFW kooperierenden Verbände muss daher nach Erarbeitung der Anlage 1 erneut ein Beteiligungsverfahren durchgeführt werden.

Die Kommentare zu den einzelnen Regelungen der Richtlinie sind dem beigefügten Dokument im Downloadbereich zu entnehmen.

 

 

Verknüpfte Artikel:

 § 114c SGB XI - Entwurf Richtlinien zur Verlängerung des Prüfrhythmus und zur Veranlassung unangemeldeter Prüfungen in vollstationären Einrichtungen der Langzeitpflege


Downloads für Mitglieder:

pdf 2019 08 16 Stellungnahme RiLi GKV 114cFIN (118 KB)

 

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