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§115 SGB XI - Pressemitteilung der Geschäftsstelle Qualitätsausschuss Pflege: Qualitätsdarstellungsvereinbarung (QDV) für die stationäre Pflege beschlossen

Letzte Einzelheiten zum „Pflege-TÜV“ festgelegt

Der erweiterte Qualitätsausschuss Pflege hat einstimmig die Darstellung der Ergebnisse der externen Qualitätsprüfungen und der Ergebnisse des indikatorengestützten Verfahrens in den stationären Pflegeeinrichtungen beschlossen. Damit steht fest, in welcher Form sich Pflegebedürftige und deren Angehörige künftig über die Qualität von Pflegeeinrichtungen informieren können.

Unter Leitung des unparteiischen Vorsitzenden Mario Junglas hatte sich der erweiterte Qualitätsausschuss Pflege in seiner heutigen Sitzung mit der Qualitätsdarstellungsvereinbarung befasst und die zwischen den Leistungsträgern sowie den Verbänden der Leistungserbringer auf Bundesebene noch strittigen Punkte diskutiert. Die Qualitätsdarstellungsvereinbarung wird unverzüglich nach Rückmeldung des zuständigen Ministeriums auf der Homepage der Geschäftsstelle des Qualitätsausschusses Pflege online zum Download bereitgestellt.

Damit ist der Weg für die weitere Umsetzung des neuen Qualitätsprüfungssystems in der stationären Pflege frei. Die neuen Qualitätsinformationen werden den gesetzgeberischen Vorgaben entsprechend ab Anfang 2020 veröffentlicht.

Zum Hintergrund:

Der Qualitätsausschuss Pflege hat mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) die Aufgabe einer Neuregelung der Qualitätssicherung in der ambulanten sowie der teil- und vollstationären Pflege bekommen. Für die Fälle, in denen es im Qualitätsausschuss Pflege zu keiner Einigung unter den Mitgliedern kommt, kann der erweiterte Qualitätsausschuss Pflege angerufen werden, der dann um einen unparteiischen Vorsitzenden und zwei unparteiische Mitglieder erweitert ist und zusammen mit den Mitgliedern des Qualitätsausschusses das Gremium für eine mehrheitliche Entscheidung bildet. Die unabhängige qualifizierte Geschäftsstelle, die in der Trägerschaft der Organisationen der Leistungsträger und Leistungserbringer auf Bundesebene unter dem Verein „Geschäftsstelle Qualitätsausschuss Pflege“ e.V. eingerichtet wurde, unterstützt die Arbeit des Qualitätsausschusses Pflege.

 

Verknüpfte Artikel:

§ 115 SGB XI Qualitätsdarstellungsvereinbarung für die vollstationäre Langzeitpflege (QDVs)


Downloads für Mitglieder:

  pdf 20190319 PM erweiterter QAP Qualitatsdarstellungsvereinbarung (120 KB)

 

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