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§ 114 SGB XI Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) vollstationär - Stellungnahme der BAGFW

 

Die in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege (BAGFW) organisierten Verbände haben zum Entwurf der Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes über die Prüfung der in Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität nach § 114 SGB XI für die vollstationäre Pflege (Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die vollstationäre Pflege – QPR vollstationär) mit Stand vom 2. November 2018 ihre Stellungnahme abgegeben.

 

Auf Grundlage der Ergebnisse des von den Vertragsparteien nach § 113 SGB XI vergebenen Projektes "Entwicklung der Verfahren und Instrumente für die Qualitätsprüfung und Darstellung in der stationären Pflege" wurde die QPR vollstationär vollständig überarbeitet. Die QPR tritt gleichzeitig mit der Qualitätsdarstellungsvereinbarung für den vollstationären Bereich nach §115 Abs. 1a SGB XI in Kraft und lösen dann Teil 2 der derzeit bestehenden QPR für den Bereich der vollstationären Pflege einschließlich der Kurzzeitpflege ab. Teil 1 der QPR (ambulante Pflege) bleibt bis auf weiteres bestehen; ebenso Teil 2 der QPR für den Bereich der teilstationären Pflege.

Mit dem Pflege-Personalstärkungsgesetz (PpSG) wird geregelt, dass das neue Prüfverfahren ab dem 01. Oktober 2019 starten soll. Die von der BAGFW abgegebene Stellungnahme fließt nun in die Auswertung des Stellungnahmeverfahrens zum QPR-Entwurf ein. Das BMG muss die QPR abschließend genehmigen.

 

 

Verknüpfte Artikel:

http://www.paritaet-alsopfleg.de/index.php/pflegerische-versorgung/3-qualitaetsentwicklung/6230-qpr-beteiligungsverfahren-zu-den-qualitaetspruefungs-richtlinien-fuer-die-vollstationaere-pflege

 

Downloads:

  pdf 18 1130 § 114 SGB XI - QPR Stellungnahme BAGFW (150 KB)

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