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§ 114 SGB XI - QPR - Beteiligungsverfahren zu den Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die vollstationäre Pflege

 

Der Paritätische Gesamtverband informiert über den Entwurf der Qualitätsprüfungs-Richtlinien für die vollstationäre Pflege (QPR vollstationär), die auf Grundlage der Ergebnisse des Projektes "Entwicklung der Verfahren und Instrumente für die Qualitätsprüfung und Darstellung in der stationäre Pflege" nun konkretisiert werden (s. Download).  Die Richtlinien treten gleichzeitig mit der Qualitätsdarstellungsvereinbarung für den vollstationären Bereich nach §115 Abs. 1a SGB XI in Kraft und lösen damit Teil 2 der derzeit bestehenden QPR für den Bereich der vollstationären Pflege einschließlich der Kurzzeitpflege ab. Teil 1 der QPR (ambulante Pflege) bleibt bis auf weiteres bestehen; ebenso Teil 2 der QPR für den Bereich der teilstationären Pflege.

 

Hinweise und Anmerkungen zum Entwurf bitte bis zum 18.11.2018.

 

Hintergrund (vgl. auch AlsoPfleg zum Stichwort):  Gemäß den Regelungen des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) hat der GKV-Spitzenverband unter Beteiligung des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen und des Prüfdienstes des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V. Richtlinien über die Durchführung der Prüfung der in Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität nach §114 SGB XI zu beschließen.  Mit der QPR (inkl. Anlagen 1-9) für die vollstationäre Pflege wird die Durchführung der Qualitätsprüfung im vollstationären Bereich einschließlich Kurzzeitpflege in verfahrensrechtlicher Hinsicht konkretisiert. Die auf Bundesebene maßgeblichen Organisationen für die Wahrnehmung der Interessen und der Selbsthilfe pflegebedürftiger und behinderter Menschen haben nach §118 Abs. 1 SGB XI bei der Erstellung der QPR vollstationär beratend mitgewirkt.

 

 

 

Verknüpfte Artikel:

Kurzfassung des Abschlussberichts Entwicklung der Instrumente und Verfahren für Qualitätsprüfungen nach §§ 114 ff. SGB XI und die Qualitätsdarstellung nach § 115 Abs. 1a SGB XI in der stationären Pflege

Abschlussbericht Entwicklung der Instrumente und Verfahren für Qualitätsprüfungen nach §§ 114 ff. SGB XI und die Qualitätsdarstellung nach § 115 Abs. 1a SGB XI in der stationären Pflege

§ 113b SGB XI - Fachrundschreiben des Paritätischen GV zu "Neue Qualitätsprüfungen in der stationären Pflege und Abschaffung des Pflege-TÜV"

Downloads:

 

Downloads für Mitglieder:

  pdf 18 1102 QPR vollstationär Entwurf mit Anlagen (1.52 MB)

 

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