Die Qualitätsprüfungs-Richtlinie häusliche Krankenpflege (QPR-HKP) sowie die Anpassungen der Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) sind durch den Vorstand des GKV-Spitzenverbandes beschlossen durch das BMG genehmigt worden. Die QPR-HKP und die Aktualisierung der QPR treten zum 01.01.2018 in Kraft. Hintergrund: Das PSG III sah verschiedene Änderungen im Bereich Qualitätsprüfungen für ambulante Pflegedienste vor, diese wurden in der neuen QPR-HKP sowie in der bisherigen QPR umgesetzt. Damit gibt es zwei Qualitätsprüfungs-Richtlinien: die neue QPR HKP nach § 275b SGB V mit Anlagen (für SGB V Pflegedienste mit nur einem Versorgungsvertrag nach § 132a Abs. 4 SGB V) und die angepasste bisherige QPR nach dem SGB XI mit ihren Anlagen. Die Anlagen für die stationäre Pflege sind unverändert (vgl. nebenstehende Artikel).
Die Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes über die Prüfung der in Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität nach § 114 SGB XI(Qualitätsprüfungs-Richtlinien – QPR) vom 27. September 2017 sind nebenstehend als pdf-Sammelmappe hinterlegt. Die Richtlinien über die Prüfung der in Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität nach § 114 SGB XI (Qualitätsprüfungs-Richtlinien - QPR) wurden aufgrund der Regelungen des Dritten Pflegestärkungsgesetzes angepasst. Sie treten zum 1. Januar 2018 in Kraft.
Quelle Internetseite des GKV-SV:
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Verknüpfte Artikel: QPR - Qualitätsprüfungs-Richtlinien Entwurf GKV SV und Stellungnahme der BAGFW zur Anpassung der QPR
Downloads: pdf 17 1127 QPR pdf Sammelmappe Teil 1 und 2 genehmigt mit Anlagen (3.39 MB) Downloads für Mitglieder:
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