Das 1. Ergebnis aus der Juristenrunde ist da! Die juristische Expertengruppe zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation hat Ende November die „Zweite Kasseler Erklärung“ zur Bedeutung der Einzelleistungsnachweise für Maßnahmen der Grundpflege in der (teil-) stationären Versorgung veröffentlicht (s. Anlage). Die Erste Kasseler Erklärung der juristischen Expertengruppe stammt aus dem Januar 2014 und behandelte den notwendigen Umfang der Pflegedokumentation aus haftungsrechtlicher Sicht. Zudem gibt es Hinweise, dass eine Dritte Erklärung zu den Themenkomplexen „Prophylaxen“ und „Grund-/ Behandlungspflege“ erstellt werden soll. Die Kasseler Erklärungen sind auf der Internetseite von Ein-STEP eingestellt: https://www.ein-step.de/downloads/. |
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