Auf der Fachkonferenz zum Expertenstandard nach § 113a SGB XI am 28.03.2014 wurde der zuvor auf der Internetseite www.wiso.hs-osnabrueck.de bekanntgemachte Expertenstandard-Entwurf „Erhaltung und Förderung von Mobilität in der Pflege“ der Fachöffentlichkeit vorgestellt und gemeinsam diskutiert. Darüber hinaus bestand die Möglichkeit, im Nachgang der Fachkonferenz zum Expertenstandard nach § 113a SGB XI bis zum 22.04.2014 eine schriftliche Stellungnahme zum Expertenstandard-Entwurf „Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege“ abgeben zu können. Wir hatten Sie über die Veröffentlichung des Expertenstandard-Entwurfs sowie das Stellungnahmeverfahren mit E-Mail vom 05.03.2014 informiert. Der Paritätische Wohlfahrtsverband LV Berlin hat die Möglichkeit, zum Expertenstandard-Entwurf eine Stellungnahme abzugeben, wahrgenommen. Die Stellungnahme steht im Downloadbereich zur Verfügung. Mobilität und Mobilitätserhaltung sind für pflegebedürftige Menschen und für solche, welche von Pflegebedürftigkeit bedroht sind, von besonderer Wichtigkeit. Die Mobilität ist in vielen Lebensbereichen eine grundlegende Voraussetzung für Selbständigkeit und autonome Lebensführung, für soziale Teilhabe, Lebensqualität und auch für subjektives Wohlbefinden. Bewegungsmangel und Mobilitätseinbußen gehören zu den Risikofaktoren für schwerwiegende Gesundheitsprobleme und sind zusammen mit kognitiven Beeinträchtigungen die wichtigste Ursache für dauerhafte Pflegebedürftigkeit. Der neue Expertenstandard soll entsprechend Mobilität als die Eigenbewegung des Menschen mit dem Ziel definieren, eine Lageveränderung oder Fortbewegung vorzunehmen. Am 28. März 2014 findet eine Fachkonferenz des DNQP zum Expertenstandard "Erhalt und Förderung der Mobilität" in Osnabrück statt. Es soll das Vorgehen zur Entwicklung des Expertenstandards sowie der Expertenstandardentwurf vorgestellt und erörtert werden. Das DNQP bietet allen Interessierten die Möglichkeit, schriftliche Stellungnahmen zum Expertenstandard direkt an das DNQP zu senden Kritisch zu reflektieren ist u.a., dass in der aktuellen Entwurfsfassung des Expertenstandards keine stringente klare Trennung der Vorgaben für die stationäre und die ambulante Pflege sowie keine Aussagen zur Refinanzierung der Umsetzung des Expertenstandards in den Einrichtungen und Diensten getroffen werden. Als Download hinterlegt sind die PDF-Dateien zu den Arbeitsunterlagen der Fachkonferenz sowie den dazugehörigen Anlagenband zum methodischen Vorgehen und den Studienbewertungen. Weitere Informationen u.a. zum Einsendeschluss 22.04.2014 unter: www.wiso.hs-osnabrueck.de/dnqp.html |
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Downloads für Mitglieder: pdf 14-0422 Stellungnahme Expertenstandard Mobilität
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