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MDK Bayern: Abschlussbericht Projekt "Bewertungssystematik Pflege-TÜV"

FG stationär

Der Versuch, unterschiedliche Sichtweisen, Erwartungen und Strukturvorschläge zur Weiterentwicklung der PTV‘en ins Bewusstsein der Fachöffentlichkeit zu bringen, wird nach wie vor vielfach unternommen. Die "materialstarke" Arbeit des MDK ist eine weitere Variante dieser Informationsarbeit. Die nebenstehend als Download hinterlegten Dateien sind angesichts der Wetterlage "eine Beschäftigungsoption bis zur Rückkehr des Sommers" . Die im Aussagekern enthaltene Botschaft kann man allerdings auch der strafferen Information des P GV entnehmen, die wesentlichen Aspekte bündelt:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

der MDK Bayern hat im Auftrag der bayrischen Pflegekassen AOK Bayern, BKK Landesverband, BMW BKK, LKK Vorschläge für kurzfristige Anpassungen der PTV erarbeitet, welcher er nunmehr mit seinem Abschlussbericht Projekt "Bewertungssystematik Pflege-TÜV" vorgelegt hat.

Der BAGFW FA Altenhilfe und Pflege hat die Vorlage des Berichtes zum Anlass genommen, mit dem MDK Bayern über die Ergebnisse des Projektes ins Gespräch zu kommen. Das Gespräch hat gestern Abend stattgefunden. Über die Inhalte des Gesprächs wollen wir Sie mit dieser Mail kurz informieren.

Inhalt des Gesprächs war der Abschlussbericht des Projekts „Bewertungssystematik Pflege-TÜV" des MDK Bayern. Auslöser des Projekts war der Auftrag der vier o. b. bayerischen Pflegekassen. Die vom MDK Bayern erarbeiteten Vorschläge beziehen sich auf die zwei Problemfelder Stichprobe und Bewertungssystematik, an den Transparenzkriterien an sich, wollte man zunächst nichts ändern, sehe hier aber mittel- bis langfristig auch Änderungsbedarfe.

Das Problem der Stichprobe wird vom MDK Bayern als mangelnde Vergleichbarkeit beschrieben, die sich aus der Ziehung einer Zufallsstichprobe ergebe. Das Problem soll mittels einer geschichteten Stichprobe nach so genannten pflegesensitiven Kriterien angegangen werden. Es wird vorgeschlagen, künftig sicherzustellen, dass in jeder Prüfungsstichprobe jeweils mindestens zwei Personen enthalten sind, welche diese pflegesensitiven Kriterien (z. B. Dekubitus, Sturz) aufweisen, damit die Prüffragen bei diesen Personen auch zu beantworten seien. Von Seiten der BAGFW wurde diesbezüglich die Kritik geäußert, dass damit zwar die Stichproben nominell vergleichbarer würden, da weniger „Trifft nicht zu"- Antworten bestünden, aber die Stichprobe einrichtungsintern dadurch nicht repräsentativer werde. Es sei damit weiterhin nicht sichergestellt, dass die Ergebnisse die Qualität der Einrichtung insgesamt widerspiegeln und nicht eventuell zufällige Bewertungen eines nicht verallgemeinerbaren Einzelfalls. Da dieses Problem grundsätzlich über Stichprobenverfahren nicht zu lösen sei, kämen Herr Dr. Engels und Herr Dr. Wingenfeld im Rahmen des Projekts „Entwicklung und Erprobung von Instrumenten zur Beurteilung der Ergebnisqualität in der stationären Altenhilfe" zu dem Ergebnis, dass Stichprobenverfahren für eine vergleichende Qualitätsberichterstattung ungeeignet seien und empfehlen daher eine Vollerhebung für die vergleichende Darstellung von Qualität in der Pflege. Hinsichtlich der Probleme der Stichprobe der Qualitätsprüfungen in ambulanten Pflegeeinrichtungen gab der MDK Bayern unumwunden zu, dass das vorgeschlagene Stichprobenverfahren das Problem der Vergleichbarkeit nicht löse, da es hier um Leistungen gehe. Insofern sei nach Meinung des MDK Bayern perspektivisch darüber nachzudenken, ob eine PTV für den ambulanten Bereich überhaupt zielführend und machbar sei oder man ein anderen System denken müsse.
Für das Problem der Bewertungssystematik werden seitens des MDK Bayern verschiedene Vorschläge gemacht: So sollte auf die „Gesamtnote" verzichtet werden, ebenso seien Noten insgesamt als ungeeignet zu betrachten. Insofern schlägt der MDK Bayern ein Punktesystem vor. Die Vorschläge des MDK Bayern sind teilweise den ursprünglichen Forderungen der Leistungserbringer im Rahmen der Verhandlungen zu den PTVen vergleichbar, wie sie in der Konzeption der Bundesverbände der Leistungserbringer zur Veröffentlichung von Prüfergebissen nach § 116 SGB XI aus dem Jahr 2008 dargelegt wurden. Darüber hinaus schlägt der MDK Bayern vor, alle Kriterien in nur zwei Qualitätsbereiche aufzuteilen: „Pflege" (bewohnerbezogene Kriterien) und „Einrichtung" (einrichtungsbezogen Kriterien). Der Kritik, dass in großen Qualitätsbereichen die Einzelbewertung in der Gesamtsumme nivelliert werde, hofft der MDK Bayern durch die geänderte Stichprobenziehung abzumildern. Die Antwort, ob die vorgeschlagene neue Einteilung verständlich und verbraucherfreundlich sei, blieb der MDK Bayern schuldig. Er sei aber offen, die Vorschläge vor der Umsetzung auf Verbraucherfreundlichkeit überprüfen zulassen.
Hinsichtlich des Umgangs mit den Ergebnissen des "Wingenfeld-Projektes" beurteilt der MDK Bayern die Ergebnisse grundsätzlich positiv, gibt aber zu bedenken, dass diese nicht vollständig 1:1 umsetzbar seien. Der MDK Bayern teilt aber die Einschätzung der Verbände der BAGFW, dass vor dem Hintergrund der Umsetzung der Projektergebnisse die heutige PTV zu einem Übergangsmodell würde, welches früher oder später durch ein anderes System ersetzt werden sollte. Aus Sicht des MDK Bayern müssten die MDKen sich wieder auf ihre Kernaufgaben konzentrieren können: Stichprobenprüfungen und anhaltsbezogene Qualitätsprüfungen sowie Beratung von Pflegeeinrichtungen.
Die Stellungnahme des MDK Bayern und der Abschlussbericht sind dieser Mail in Anlage beigefügt. Bitte beachten Sie, dass uns der Bericht leider nicht in einer Original-Datei vorliegt, sondern nur eingescannt ist, damit werden leider die farblichen Abstufungen in den Abbildungen nicht deutlich dargestellt. Der MDK Bayern kündigte an, den Bericht in Kürze auf seiner Internetseite öffentlich zu machen.

Mit freundlichen Grüßen

Ute Zentgraff
Referentin für Altenhilfe und Pflege

 

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Downloads:

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Downloads für Mitglieder:

pdf Abschlussbericht PTV (4.4.11) (2.18 MB)

pdf Abschlussbericht PTV- Anlagen (4.4.11) (1.93 MB)

pdf Stellungnahme Pflege-TÜV (17.7 kB)

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