FG stationär Der Versuch, unterschiedliche Sichtweisen, Erwartungen und Strukturvorschläge zur Weiterentwicklung der PTV‘en ins Bewusstsein der Fachöffentlichkeit zu bringen, wird nach wie vor vielfach unternommen. Die "materialstarke" Arbeit des MDK ist eine weitere Variante dieser Informationsarbeit. Die nebenstehend als Download hinterlegten Dateien sind angesichts der Wetterlage "eine Beschäftigungsoption bis zur Rückkehr des Sommers" . Die im Aussagekern enthaltene Botschaft kann man allerdings auch der strafferen Information des P GV entnehmen, die wesentlichen Aspekte bündelt:
Sehr geehrte Damen und Herren, der MDK Bayern hat im Auftrag der bayrischen Pflegekassen AOK Bayern, BKK Landesverband, BMW BKK, LKK Vorschläge für kurzfristige Anpassungen der PTV erarbeitet, welcher er nunmehr mit seinem Abschlussbericht Projekt "Bewertungssystematik Pflege-TÜV" vorgelegt hat. Der BAGFW FA Altenhilfe und Pflege hat die Vorlage des Berichtes zum Anlass genommen, mit dem MDK Bayern über die Ergebnisse des Projektes ins Gespräch zu kommen. Das Gespräch hat gestern Abend stattgefunden. Über die Inhalte des Gesprächs wollen wir Sie mit dieser Mail kurz informieren. Inhalt des Gesprächs war der Abschlussbericht des Projekts „Bewertungssystematik Pflege-TÜV" des MDK Bayern. Auslöser des Projekts war der Auftrag der vier o. b. bayerischen Pflegekassen. Die vom MDK Bayern erarbeiteten Vorschläge beziehen sich auf die zwei Problemfelder Stichprobe und Bewertungssystematik, an den Transparenzkriterien an sich, wollte man zunächst nichts ändern, sehe hier aber mittel- bis langfristig auch Änderungsbedarfe. Das Problem der Stichprobe wird vom MDK Bayern als mangelnde Vergleichbarkeit beschrieben, die sich aus der Ziehung einer Zufallsstichprobe ergebe. Das Problem soll mittels einer geschichteten Stichprobe nach so genannten pflegesensitiven Kriterien angegangen werden. Es wird vorgeschlagen, künftig sicherzustellen, dass in jeder Prüfungsstichprobe jeweils mindestens zwei Personen enthalten sind, welche diese pflegesensitiven Kriterien (z. B. Dekubitus, Sturz) aufweisen, damit die Prüffragen bei diesen Personen auch zu beantworten seien. Von Seiten der BAGFW wurde diesbezüglich die Kritik geäußert, dass damit zwar die Stichproben nominell vergleichbarer würden, da weniger „Trifft nicht zu"- Antworten bestünden, aber die Stichprobe einrichtungsintern dadurch nicht repräsentativer werde. Es sei damit weiterhin nicht sichergestellt, dass die Ergebnisse die Qualität der Einrichtung insgesamt widerspiegeln und nicht eventuell zufällige Bewertungen eines nicht verallgemeinerbaren Einzelfalls. Da dieses Problem grundsätzlich über Stichprobenverfahren nicht zu lösen sei, kämen Herr Dr. Engels und Herr Dr. Wingenfeld im Rahmen des Projekts „Entwicklung und Erprobung von Instrumenten zur Beurteilung der Ergebnisqualität in der stationären Altenhilfe" zu dem Ergebnis, dass Stichprobenverfahren für eine vergleichende Qualitätsberichterstattung ungeeignet seien und empfehlen daher eine Vollerhebung für die vergleichende Darstellung von Qualität in der Pflege. Hinsichtlich der Probleme der Stichprobe der Qualitätsprüfungen in ambulanten Pflegeeinrichtungen gab der MDK Bayern unumwunden zu, dass das vorgeschlagene Stichprobenverfahren das Problem der Vergleichbarkeit nicht löse, da es hier um Leistungen gehe. Insofern sei nach Meinung des MDK Bayern perspektivisch darüber nachzudenken, ob eine PTV für den ambulanten Bereich überhaupt zielführend und machbar sei oder man ein anderen System denken müsse. Mit freundlichen Grüßen Ute Zentgraff
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MDK Bayern: Abschlussbericht Projekt "Bewertungssystematik Pflege-TÜV"
- Kategorie: P3 Qualitätsentwicklung
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