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Versorgungslücke nach Krankenhausaufenthalt und ambulanter medizinischer Behandlung schließen

FG STatPflegVers, FG ÄM

 

Der Paritätische Gesamtverband informiert über die geplante öffentliche Anhörung am 23.03.2011:


An alle Landesverbände des Paritätischen
An alle überregional tätigen Mitgliedsorganisationen des Paritätischen


Sehr geehrte Damen und Herren,

anliegend senden wir Ihnen den Antrag der BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN Bundestagsfraktion zum Thema "Versorgungslücke nach Krankenhausaufenthalt und ambulanter medizinischer Behandlung schließen". Darin fordern die Fraktion u.a., dass die Bundesregierung ein Gesetzesentwurf zur Änderung des SGB V vorlegen solle, dass PatientInnen nach einem Krankenhausaufenthalt oder nach einer ambulanten medizinischen Behandlung bei Bedarf einen Anspruch auf Behandlungs-, Grundpflege und/ oder hauswirtschaftliche Versorgung erhalten.

Zu diesem Thema lädt der Bundestagsausschuss für Gesundheit zu einer Öffentlichen Anhörung am 23.03.2011 ein. Der PARITÄTISCHE GV hat die Möglichkeit bis zum 16.03.2011 eine Stellungnahme einzureichen und an der Anhörung teilzunehmen.
Als Anlage beigefügt ist der Entwurf einer Stellungnahme.

Mit freundlichen Grüßen

 

Claudia Zinke                       Andrea Pawils
Stellv. Abteilungsleiterin       Referentin für Altenhilfe und Pflege

 

verknüpfte Artikel:


 

Downloads:

pdf  Versorgungslücke nach Krankenhausaufenthalt schließen. Antrag B90 Die Grünen (54.44 kB)

pdf  Entwurf Stellungnahme Pari GV zum Antrag von B90 Die Grünen. Drucksache 17 2924 (41.25 kB) pdf

 

Downloads für Mitglieder:


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