Die BAGFW hatte in einem Schreiben an den GKV Spitzenverband darauf hingewiesen, dass es an einer Rechtsgrundlage fehlt, Prüfergebnisse aus dem Leistungsfeld Kurzzeitpflege öffentlich zu machen. Der Paritätische Gesamtverband übermittelt zur entsprechenden Problemanzeige die aktuelle Antwort des GKV SV, die kaum Zufriedenheit angesichts des Umgangs mit dem eher heiklen Thema auslöst. Bemerkenswert allerdings die Konzilianz, mit der darauf eingegangen wird, dass Kurzzeitpflege eben auch in "eingestreuten Plätzen" bei der vollstationären Versorgung möglich ist, und sich aus der unterschiedlichen Arbeitsorganisation auch unterschiedliche Bewertungsansätze ergeben.- Denn für Berlin lehnen die Leistungsträger nach wie vor generell eingestreute Kurzzeitpflege ab! |
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SV Kurzzeitpflege. Antwort des GKV an die BAGFW vom 21.12.2010 (87.29 kB)
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GKV Spitzenverband zur Veröffentlichung von MDK-Prüfergebnissen in der Kurzzeitpflege
- Kategorie: P3 Qualitätsentwicklung
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