FG StatPflegVers (165), AK 67 (68)
Behindertenbeauftragter bestärkt Position des Paritätischen Gesamtverbandes:
Sehr geehrte Damen und Herren, mit Rundschreiben vom 13.04.2011 informierten wir über den im 2011 durchzuführenden Zensus 2011, bei dem es sich um eine registergestützte, um Stichproben ergänzte Haushaltsbefragung und Volkszählung handelt. Wir hatten uns mit Schreiben vom 13.04.2011 an den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderung gewandt und ihn gebeten, beim Statistischen Bundesamt und beim Bundesministerium für Inneres gegen die pauschale Zuordnung der Wohneinrichtungen für Menschen mit Behinderung zu den sogenannten sensiblen Sonderbereichen zu intervenieren. Wir halten diese für unzulässig und diskriminierend. Der Paritätische erhält nun Unterstützung vom Bundesbehindertenbeauftragten. Er teilt unsere Auffassung und hat ebenfalls beim statistischen Bundesamt und beim Bundesministerium für Inneres interveniert. Das Antwortschreiben an den Paritätischen, sowie die Schreiben an das statistische Bundesamt und das Bundesministerium für Inneres sind als Anlagen beigefügt.
Werner Hesse Claudia Zinke Geschäftsführer Referentin
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Zensus 2011. Schreiben an BM des Inneren vom 13.05.2011 (60.77 kB)
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Zensus 2011 - Wohneinrichtungen
- Kategorie: Verwaltung - Bund/Land/Bezirke
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