FG StatPflegVers, FG ÄM
Der Paritätische Gesamtverband informiert über die für die Antragstellung auf Förderung durch das DHW relevanten Termine und weist auf die aktuellen Veränderungen bei einzelnen Förderkriterien hin:
die in diesem Jahr stattfindende 2. Vergabesitzung der DHW-Gremien ist für den 11. November terminiert. Anträge für diese Sitzung müssen ... dem Gesamtverband spätestens am 19. Juni vorliegen. Grundlage für die Antragstellung sind die Richtlinien über die Vergabe von Mitteln aus der Stiftung Deutsches Hilfswerk in der Fassung vom 19. November 2010. Wir möchten in diesem Zusammenhang daran erinnern, daß die Förderhöchstsumme des Deutschen Hilfswerks auf 300.000,00 € begrenzt ist. Die Förderung einer Zweckmaßnahme mit zwei Anträgen nicht mehr möglich ist, es sei denn, dass die Förderhöchstsumme von 300.000,00 nicht überschritten wird. Auf der Sitzung des Vorstandes am 23. Mai 2011 wurden die im Anhang befindlichen, überarbeiteten Förderkriterien zur Ziffer 2.3 der Richtlinien des Deutschen Hilfswerks „Modernisierung- und Sanierungsaufgaben in stationären Einrichtungen" sowie zur Ziffer 3.1.3 „Inventarisierungspflichtige Ausstattung" verabschiedet. Die Förderrichtlinie zu 2.3. der Richlinien des DHW sieht nun vor, dass in der Investitionsförderung auch Anpassungen von fachlich anerkannten Standards für die stationäre Pflege gefördert werden. Dazu ist eine Stellungnahme des Kuratoriums Deutsche Altershilfe dem Antrag beizufügen. Die überarbeitete Förderrichtlinie zu 3.1.3 der Richlinien des DHW spezifiziert die bereits vorliegenden Vorgaben zur "inventarisierungspflichtigen Ausstattung". Sie sieht u.a. vor, dass abnutzbare, bewegliche Wirtschaftsgüter bis zu 150,00 € Anschaffungskosten (Einzelpreis netto), als förderfähig angesehen werden, wenn für diese ein Sammelposten eingerichtet werden kann, der in der Regel liniear über 5 Jahre abgeschrieben wird und die aufgeführten Positionen in der Sachgesamtheit dem Projektzweck unmittelbar zugeordnet werden kann. Bettwäsche, Handtücher, Geschirr, Besteck und Einwegutensilien sind jedoch nicht förderfähig. Eine Arbeitsgruppe wurde vom Vorstand beauftragt bis zum Herbst 2011 Förderkriterien zu Ziffer 3.1.1 der Richtlinien des Deutschen Hilfswerks „Personalstarthilfemaßnahmen im Bereich der Altenhilfe/Anforderungsprofil für Quartierskonzepte" sowie Kriterien zur Förderung von Einrichtungen und Maßnahme der Jugendhilfe (stationäre Einrichtungen im Bereich Hilfen zur Erziehung) zu erarbeiten. Wir werden Sie über den Fortlauf dieser Beratungen auf Ebene der einschlägigen Arbeitskreise informieren. Mit freundlichen Grüßen Joachim Hagelskamp Klaus Heß Bereichsleiter Fachkoordinator |
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DHW. Förderkriterien für inventarisierungspflichtige Ausstattung (10.73 kB)
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DHW.- Aktualisierung von Förderkriterien
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