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Neue Meldevorgaben durch Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes nun zum 01.11.2015

Mit nebenstehend verlinkten Artikel wurde über die neuen Meldevorgaben informiert, welche zum 1. Mai 2015 in Kraft treten sollten. Wie der Gesamtverband informiert, wurde nun im Gesetzesanzeiger ein Gesetz mit weiteren Anpassungen und Ergänzungen des Gesetzes (z. B. hinsichtlich der eheähnlichen Gemeinschaften) sowie eine Verschiebung des Inkrafttretens veröffentlicht. Hinsichtlich der Regelungen in Krankenhäusern und Pflegeheimen wurden keine Änderungen vorgenommen.

Bitte beachten: Das neue Bundesmeldegesetz tritt danach  erst zum 1. November 2015 in Kraft.

verknüpfte Artikel:

 Neue Meldevorgaben durch Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes zum 1. Mai 2015

 

Downloads:

  pdf  2013_Bundesmeldegesetz

 

Downloads für Mitglieder:

 

 

 

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