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Bundesregierung legt ersten Wohnungslosenbericht vor

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 8. Dezember 2022 den ersten Wohnungslosenbericht im Rahmen der ergänzenden Berichterstattung nach § 8 Abs. 2 WoBerichtsG veröffentlicht.

Nachfolgend die Pressemeldung sowie den Link zu dem Bericht:

Bundesregierung legt ersten Wohnungslosenbericht vor
Mit dem ersten Wohnungslosenbericht kommt die Bundesregierung ihrem gesetzlichen Auftrag aus dem Wohnungslosenberichterstattungsgesetz nach, für das drängende Problem der Wohnungslosigkeit belastbare Informationen über Ausmaß und Struktur für das gesamte Bundesgebiet zu erlangen. Der Bericht umfasst drei Gruppen wohnungsloser Menschen: untergebracht wohnungslose Personen, verdeckt wohnungslose Personen und wohnungslose Menschen ohne Unterkunft. Insgesamt waren demnach zum 31. Januar 2022 rund 263.000 Personen wohnungslos.
"Unser Sozialstaat ist mit umfangreichen Hilfen für alle Menschen da, die sich in einer Notlage befinden. Trotzdem gibt es Menschen, die aus ganz unterschiedlichen Gründen keine eigene Wohnung haben. Insgesamt sind das etwa 263.000 Menschen mit ihren ganz persönlichen Schicksalen. Viele von ihnen fallen nicht sofort ins Auge, weil sie bei Freunden oder Bekannten untergekommen sind. Auch diese Menschen nimmt der Wohnungslosenbericht in den Blick. Mit den jetzt vorliegenden Daten schärfen wir den Blick des Sozialstaats auf dieses Thema und tragen zu zielgenauen Hilfen gegen Wohnungslosigkeit bei." Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales
"Mit dem heutigen Bericht wird erstmals ein gesamtdeutscher Überblick über die Situation wohnungsloser Menschen vorgelegt. Die Menschen ohne Obdach, denen wir im Alltag im öffentlichen Raum begegnen, sind nur die Spitze des Eisbergs. Viele tausend weitere, das belegen die vorgelegten Zahlen, leben zusätzlich ohne beschützenden eigenen Wohnraum bei Verwandten, Bekannten oder in staatlich finanzierten Unterkünften. Es ist Auftrag eines starken Sozialstaats auf allen Ebenen, das Menschenrecht auf Wohnen zu wahren und jenen zu ermöglichen, die davon ausgeschlossen sind. Gemeinsam mit allen beteiligten Akteuren wird die Bundesregierung daher im kommenden Jahr einen Nationalen Aktionsplan Wohnungslosigkeit erarbeiten und verabschieden. Zudem werden wir im Jahr 2024 einen zweiten Bericht vorlegen." Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
In dem Bericht werden die sozialstrukturellen Merkmale der drei Gruppen wohnungsloser Menschen analysiert. Zudem werden Empfehlungen der Forschenden zur Weiterentwicklung der Berichterstattung sowie künftigen Analyseschwerpunkten diskutiert und die politischen Handlungsansätze des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen vorgestellt, um Wohnungslosigkeit zu bekämpfen und bis zum Jahr 2030 zu beseitigen.
Um das Politikfeld "Wohnungslosigkeit" zukünftig aus einer Hand bearbeiten zu können, geht die grundsätzliche Zuständigkeit ab 1. Januar 2023 vom BMAS auf das BMWSB über." (Ende der Pressmeldung des BMAS)
Den Link zu dem Bericht finden Sie hier.

 

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