Das Präsidium des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V. hat die anliegenden Empfehlungen am 16. Juni 2021 verabschiedet. Seit Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende im Jahr 2005 sind die komplexen Regelungen im Leistungsrecht vielfach überarbeitet worden. Das zum 1.8.2016 in Kraft getretene 9. SGB II-Änderungsgesetz – Rechtsvereinfachung – wollte mehr Bürgerfreundlichkeit, die Vermeidung unnötiger Bürokratie und den nachhaltigen Einsatz der Ressourcen bewirken. Diese Ziele wurden allerdings nur bedingt erreicht, so dass Rechtsvereinfachung im SGB II weiterhin Dauerthema bleibt. Der Gesetzgeber ist zudem aufgefordert, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Sanktionen vom 05.11.2019 – 1 BvL 7/16- umzusetzen. Der Deutsche Verein setzt sich für transparente Verwaltungsverfahren und bedarfsgerechte Leistungen zur Sicherung des Existenzminimums ein. Das Sanktionsrecht ist zu reformieren. Im Bereich der Beschäftigungsförderung ist für die nachhaltige Integration in Arbeit die ständige Weiterentwicklung der Integrationsinstrumente erforderlich, um die Menschen zu befähigen, unabhängig von staatlichen Unterstützungsleistungen zu leben. Mit Blick auf die neue Legislaturperiode des Deutschen Bundestages zeigen wir Verbesserungspotenziale im System der Grundsicherung für Arbeitsuchende auf. Die Empfehlungen enthalten Anregungen an den Gesetzgeber, das aktive und passive Leistungsrecht weiter zu optimieren und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren.
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