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Informationen der BAG W: Positionsbestimmung stationärer Hilfen; Wohnungs- und Obdachlosigkeit im Deutschen Bundestag

Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen in den Diensten und Einrichtungen der Hilfen im Wohnungsnotfall,
 
heute wende ich mich mit zwei Hinweisen an Sie:

  • Die „Grundsätzliche Positionsbestimmung stationärer Hilfen im Wohnungsnotfall. Eine Empfehlung der BAG Wohnungslosenhilfe“ ist erschienen und liegt auch gedruckt vor.
  • In den Deutschen Bundestag wurden zwei Anträge zur Bekämpfung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit eingebracht.

Angeregt durch die Arbeitsgemeinschaft „Stationäre Einrichtungen und Werkstätten“ (AG SEW) in der BAG W hatte die BAG Wohnungslosenhilfe eine „Projektgruppe Stationäre Hilfe“ ins Leben gerufen und damit beauftragt, eine grundsätzliche Positionsbestimmung stationärer Hilfen im Wohnungsnotfall zu entwickeln.
Ich freue mich, Ihnen heute die „Grundsätzliche Positionsbestimmung stationärer Hilfen im Wohnungsnotfall. Eine Empfehlung der BAG Wohnungslosenhilfe“ übersenden zu können.
Die stationäre Wohnungslosenhilfe in Deutschland hat eine bereits weit über 150 Jahre währende Geschichte. Heute ist stationäre Wohnungslosenhilfe ein Teil des komplexen Systems der Hilfe für Wohnungsnotfälle auf der Basis der §§ 67 ff. SGB XII, der seine Rechtfertigung nicht (mehr) aus einer im Laufe der Zeit gewachsenen Institutionalisierung eines bestimmten Hilfeansatzes – den der „Einrichtungshilfe“ – erhalten kann. Vielmehr muss sich stationäre Hilfe genau wie auch ambulante oder teilstationäre als sinnvoll in jedem Einzelfall entsprechend der konkreten Bedarfslage legitimieren.
Das Positionspapier beschreibt bestimmte Bedarfslagen, bei welchen erfahrungsgemäß die erwartete Verbesserung mittels stationärer Hilfe eintritt, ohne damit diese jedoch automatisch als allein richtige kennzeichnen zu wollen. Diese Entscheidung kann jeweils nur im Einzelfall – nicht zuletzt unter Berücksichtigung verfügbarer geeigneter anderer Hilfen sowie des Wunsch- und Wahlrechts der Hilfesuchenden – getroffen werden. Mit dieser Zielsetzung soll das Positionspapier zuvörderst im Einzelfall dazu beitragen die „richtige“ Hilfe im Wohnungsnotfall zu entwickeln. Weiter kann es Basis sein für die Entwicklung sinnvoller Konzepte stationärer Wohnungsnotfallhilfe, um den gesetzlichen Ansprüchen der Hilfesuchenden gerecht zu werden.
Insoweit richtet sich das Papier an die Einrichtungsträger (Leistungserbringer oder Leistungsgestalter) und die dort Verantwortlichen für die Konzepte und deren Durchführung. Aber auch Leistungsträger erhalten damit Hinweise für die Gestaltung der Leistungsvereinbarungen. Auf der Seite der Leistungsträger soll das Papier schließlich eine wichtige Hilfestellung für die oft nicht leichte Entscheidung geben, ob eine stationäre Hilfe in einem konkreten Wohnungsnotfall geboten ist und ein entsprechender Anspruch auf Hilfe besteht.
Die Empfehlung liegt auch in gedruckter Form vor und kann ab sofort bei der Geschäftsstelle der BAG W angefordert werden.
Mitglieder der BAG W erhalten die Druckversion bis zu einer Menge von 25 Exemplaren kostenlos. Darüber hinaus fallen folgende Kosten (jeweils zzgl. Versandkosten) an:

  • weitere 25 Stück: 3,- € (Stückpreis 12 Cent)*     weitere 50 Stück: 4,- € (Stückpreis 8 Cent) *      *jeweils zzgl. Versandkosten

Für Nichtmitglieder gelten folgende Preise und Bedingungen (keine Zwischenmengen möglich):

  • 10 Stück: 2,- € (Stückpreis 20 Cent) - Mindestabnahme *            25 Stück: 4,- € (Stückpreis 16 Cent)*      50 Stück: 5,- € (Stückpreis 10 Cent) *  *jeweils zzgl. Versandkosten

Wir freuen uns, wenn Sie interessierte Kolleginnen und Kollegen auf diese Empfehlung zur Wohnungslosenhilfe in stationären Einrichtungen aufmerksam machten.
 
Anträge der Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag
Am 14. Februar wurden in den Deutschen Bundestag zwei Anträge zur Bekämpfung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit von der Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen und DIE LINKE eingebracht. Beide Fraktionen haben im Vorfeld Gespräche mit der BAG W geführt.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen fordert in ihrem Antrag (19/7734) unter dem Titel "Menschenrecht auf Wohnen dauerhaft sicherstellen - Wohnungs- und Obdachlosigkeit konsequent bekämpfen" ein nationales Aktionsprogramm; um Obdachlosigkeit bis 2030  zu beseitigen.
Der Antrag der Fraktion DIE LINKE (19/7459) „Wohnungs- und Obdachlosigkeit bekämpfen, Zwangsräumungen verhindern“ umfasst ebenfalls eine nationale Strategie, mit der die Betroffenen nicht nur ein vorübergehendes Obdach erhalten, sondern mit angemessenem Wohnraum versorgt werden und präventiv alles daran gesetzt wird, Wohnungsverluste zu vermeiden.
In beiden Anträgen wurden wichtige Forderungen aus den unterschiedlichen Positionierungen der BAG Wohnungslosenhilfe übernommen, darunter folgende:

  • Einführung einer bundesweiten geschlechterdifferenzierten Wohnungsnotfallstatistik
  • Soziale, gemeinnützige Wohnraumförderung durch den Bund
  • Bedarfsgerechte Erhöhung und jährliche Anpassung des Wohngeldes
  • Verbesserter Zugang für EU-Bürger*innen zu sozialer Sicherung
  • Sicherstellung gesundheitlicher Versorgung
  • Förderprogramm für die Einrichtung von kommunalen Fachstellen zur Verhinderung von Wohnungsverlusten sowie gegen Diskriminierung
  • Verhinderung von Zwangsräumung in die Wohnungslosigkeit
  • Streichung der Sanktionen im SGB II
  • Erhöhte KdU Richtwerte für wohnungslose Haushalte
Beide Anträge werden weiter in den jeweiligen Ausschüssen behandelt.  

Mit freundlichen Grüßen
Werena Rosenke
(Geschäftsführerin)
Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e.V.
Boyenstraße 42 • 10115 Berlin
Tel (+49) 30-2 84 45 37-0 • Fax (+49) 30-2 84 45 37-19
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www.bagw.detwitter.com/bagw
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Tel Rosenke: (+49) 30-2 84 45 37-11
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pdf BAG W POSITIONSBESTIMMUNG STATIONÄRER HILFEN (275 KB)

 

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