Information des Bezirksamtes Neukölln: Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen der Arbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe Neukölln, im Anhang übersende ich Ihnen das Gutachten des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. zum Thema: In der Praxis wird auch die Wohnungslosenhilfe im Rahmen der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten immer wieder mit dem Problem konfrontiert, dass es bei der Aufnahme einer Ausbildung und dem damit verbundenen Übergang vom SGB II zum BAföG zu Leistungslücken kommt. Der Deutschen Verein hat diesen Sachverhalt eindrücklich dargestellt. Dabei kommt der Deutsche Verein zu dem Ergebnis, dass aufgrund der bestehenden Rechtslage einer Leistungslücke effektiv nur durch eine rechtzeitige und umfassende Beratung einhergehend mit einer rechtzeitigen und vollständigen Antragstellung begegnet werden kann. Aus den Ausführungen des Deutschen Vereins ist für den Personenkreis mit besonderen sozialen Schwierigkeiten zu folgern, dass hier ein besonderer Beratungs- und Unterstützungsbedarf besteht. Grundlage hierfür bieten die Bestimmungen der §§ 2 Abs. 3 Satz 3, 3 Abs. 2 Satz Ich hoffe das ich Sie mit meinen Ausführungen sowie mit dem Gutachten des Deutschen Vereins für die Problematik sensibilisieren konnte und bitte Sie die vorliegenden Erkenntnisse, in geeigneten Fällen in Ihre Hilfeplanung einfließen zu lassen.
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Lebensunterhaltssicherung beim Übergang vom SGB II zum BAföG
- Kategorie: Soziales / Wohnungslosenhilfe allgemein
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