Eine unserer Mitgliedsorganisationen hat uns darüber informiert, dass der Beitrags-Service der ARD/ZDF/Deutschlandradio folgendes mitgeteilt hat: „Sie fragen hier an, ob auch die Bewohner von Wohngemeinschaften abgemeldet werden können, die keine 24-Stunden-Betreuung erhalten. Wenn diese in einer Einrichtung mit einer Vereinbarung nach § 75 Abs. 3, Satz 1 SGB XII leben, kann die Abmeldung entsprechend durchgeführt werden.“ Wir würden den Trägern daher raten, die von ihnen betreuten Wohngemeinschaften mit diesem Argument vom Rundfunkbeitrag abzumelden. |
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