logo

Rundfunkbeiträge in Wohngemeinschaften mit Verträgen nach § 75 SGB XII

Eine unserer Mitgliedsorganisationen hat uns darüber informiert, dass der Beitrags-Service der ARD/ZDF/Deutschlandradio folgendes mitgeteilt hat:

„Sie fragen hier an, ob auch die Bewohner von Wohngemeinschaften abgemeldet werden können, die keine 24-Stunden-Betreuung erhalten.

Wenn diese in einer Einrichtung mit einer Vereinbarung nach § 75 Abs. 3, Satz 1 SGB XII leben, kann die Abmeldung entsprechend durchgeführt werden.“

Wir würden den Trägern daher raten, die von ihnen betreuten Wohngemeinschaften mit diesem Argument vom Rundfunkbeitrag abzumelden.

verknüpfte Artikel:

Befreiung von den Rundfunkgebühren für stationäre Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe - Antwortschreiben des rbb

 

Downloads:

 

 

Downloads für Mitglieder:

 

 

 

Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen, um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.

Wir wollen #berlinbessermachen – gemeinsam mit Ihnen! POSITIONEN des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Berlin für ein soziales Berlin

www.wir-sind-paritaet.de

Landesseniorenbeirat Berlin

 

Ein Projekt des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Berlin e.V.  (c) 2023

Impressum | Datenschutz | Kontakt | Sitemap

Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.