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Pfändungsfreigrenzen werden zum 1. Juli 2013 erhöht

Der steuerliche Grundfreibetrag gemäß § 32a Abs. 1 Nr. 1 EStG wird zum 01.07.2013 von bisher 8.004 EUR auf 8.130 EUR angehoben. Weitere Informationen unter: http://www.bmj.de/DE/Buerger/verbraucher/ZwangsvollstreckungPfaendungsschutz/_doc/_faq_
pfaendungsfreigrenzen.html?nn=1512734

unter Punkt 3

und hier:

http://www.forum-schuldnerberatung.de/informationen/newsdetails/
projekt/ab-1-juli-2013-hoehere-pfaendungsfreigrenzen-fuer-arbeitseinkommen.html

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