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BMAS...Anwendung des Vergaberechts nach § 46 SGB III und zur Zukunft der Integrationsfachdienste

AK 67, Ber.trä

Der Paritätische Gesamtverband informiert über

"Unterrichtung durch das BMAS zur Anwendung des Vergaberechts nach § 46 SGB III und insbesondere zur Zukunft der Integrationsfachdienste"


Sehr geehrte Damen und Herren,

in nebenstehend beigefügter Ausschussdrucksache 17(11)345 des Ausschusses für Arbeit und Soziales hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zu der Frage Stellung genommen, ob auf "Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung" gem. § 46 SGB III Vergaberecht zwingend anzuwenden ist. Insbesondere hat sich das BMAS mit der bisherigen Beauftragung von Integrationsfachdiensten (IFD) mit der Erbringung von Leistungen zur Vermittlung von schwerbehinderten Menschen nach § 37 SGB III a. F. befasst. Diese Vermittlungsleistungen sind seit 1.1.2009 im § 46 SGB III aufgegangen.

Das BMAS ist zu dem Schluss gekommen, dass auf Maßnahmen des § 46 SGB III Vergaberecht zwingend anzuwenden ist. Begründet wird dies mit dem Wortlaut des § 46 Abs. 4 Satz 1: "Vergaberecht findet Anwendung." Damit lehnt das Bundesministerium die Auffassung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags ab. Dieser kam am 03.09.2010 unter dem Titel "Die Anwendung des Vergaberechts nach SGB III" zu dem Schluss, die Anwendung des Vergaberechts müsse trotz der eindeutigen Aussage des § 46 Abs. 4 Satz 1 SGB III in jedem Einzelfall geprüft werden. Nach dem Gutachten des BMAS handelt es sich bei § 46 Abs. 4 Satz 1 um einen deklaratorischen Verweis, d. h. Vergaberecht ist anzuwenden, wenn die Voraussetzungen des Vergaberechts erfüllt sind. Das Ministerium stellte zudem fest, dass Vergaberecht auch nicht durch die Regelungen des SGB IX über Integrationsfachdienste ausgeschlossen ist. Dies ist darin begründet, dass die Bundesagentur im Rahmen des SGB III nicht als Rehabilitationsträger tätig wird und daher nicht zu den Adressaten der §§ 109 ff. SGB IX gehört.

Ob auf Integrationsleistungen des SGB IX (sog. Leistungen der Begleitung) Vergaberecht Anwendung findet, lässt das BMAS in der Unterrichtung auf Seite 4 offen.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Hesse     Dr. Ulla Engler
Geschäftsführer  Referentin für Organisationsrecht

 

 

 

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Downloads:

pdf pdf Deutscher Bundestag - Ausschussdrs 17(11)345, 25. 11. 2010 - ... Vergaberecht nach § 46 SGB III ... (114.9 kB)

 

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