logo

BGH Urteil Anrechnung Naturalunterhalt

Anliegend senden wir Ihnen ein Urteil des Bundesgerichtshofs mit besonderer Relevanz für die Beratungspraxis zur Anrechnung des Naturalunterhalts als Einkommen.
Das BSG teilt im Leitsatz mit: "Zu den eigenen Einkünften des Unterhaltsberechtigten, die dessen Berücksichtigung bei der Berechnung des unpfändbaren Teils des Arbeitseinkommens des Schuldners einschränken oder ausschließen können, gehört auch der von anderen Unterhalts-verpflichteten gewährte Naturalunterhalt."Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Urteil.

Verknüpfte Artikel:

 

Downloads:

pdf BGH 2015 04 16 Anrechnung Naturalunterhalt (115 KB)

Downloads für Mitglieder:

 

 

Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen, um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.

Wir wollen #berlinbessermachen – gemeinsam mit Ihnen! POSITIONEN des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Berlin für ein soziales Berlin

www.wir-sind-paritaet.de

Landesseniorenbeirat Berlin

 

  Weitere Angebote des Paritätischen Berlin   Mitgliedsorganisationen im Paritätischen
 
  • AlSoPfleg Archiv / Januar 2006 - August 2009 (auf Anfrage)
  • Angebote Paritätischer Mitgliedsorganisationen der vollstationären Pflege (Pflegeheim) www.paritaet-pflegeinfo.de
  • Einrichtungen nach § 67 SGB XII
  • PARIEXTRA - Intranet für Mitgliedsorganisationen
  Rund 200 Mitgliedsorganisationen des Paritätischen engagieren sich in den Bereichen Altenhilfe, Soziales und Pflege.

 Impressum  -  Kontakt  -  Sitemap

Ein Projekt des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Berlin e.V.  (c) 2001-2026

Impressum | Datenschutz | Kontakt 

Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.