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GEZ-Befreiung

AK 67 (166), Beratungsträger

 

Der Paritätische Gesamtverband informiert über einen Beschluss des BVerfG vom 30.11.2011:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20111130_1bvr326908.html

Die entscheidenden Aussagen finden sich in Textziffer 14ff.

Danach müssen alle Personen von den Rundfunkgebühren befreit werden, deren Einkommen geringfügig über der Hartz IV-Schwelle liegt, wenn die Zahlung der Rundfunkgebühr dazu führen würde, dass das verfügbare Resteinkommen unterhalb der Hartz IV-Schwelle liegen würde.

 

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