Der Präsidialausschuss des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V. (DV) hat die "Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Trennung der Fachleistungen von den Leistungen zur Existenzsicherung im Bereich der Wohnformen nach § 42a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB XII n.F. gemäß dem Bundesteilhabegesetz" im September 2018 verabschiedet. Mit den Empfehlungen richtet sich der DV an die Leistungsträger und Leistungserbringer gleichermaßen. Sie sollen die Verhandlungen zu den Rahmenverträgen auf der Länderebene unterstützen. Die Empfehlungen enthalten u. a. Ausführungen zur aktuellen und neuen Rechtslage und eine Übersicht zur Trennung der Leistung einschl. einer tabellarischen Zuordnung. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hatte bereits im Juni dieses Jahres "Empfehlung für die personenzentrierte Leistungserbringung in bisherigen stationären Einrichtungen" veröffentlicht. Deshalb an dieser Stelle der Hinweis, beide Empfehlungen wurden unabhängig von einander erarbeitet, haben unterschiedliche Schwerpunkte und können sich daher ergänzen. Die Empfehlung des DV und des BMAS (zur Arbeitserleichterung) sind im Anhang beigefügt.
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