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Subsumierung der Zweckbetriebe nach §§ 66-68 Abgabenordnung – neues Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF)

 

Das neue BMF-Schreiben (siehe Anlage) stellt eine sehr gute und positive Entwicklung dar, wofür der Paritätische Gesamtverband lange und intensiv gekämpft hat.  
Dennoch sollte laut Einschätzung des Paritätischen Gesamtverbandes nicht leichtfertig davon gesprochen werden, dass nun Gewinne beliebig gemacht werden und diese leicht verschoben werden dürfen. Auch das neue BMF-Schreiben sieht gewisse Grenzen und Regelungen vor. Dies zeigt sich auch u.A. in dem neuen Vordruck Anlage Gem zur Körperschaftssteuererklärung, wonach unter den Rn. 30 bis 37 das tatsächliche Ergebnis der wohlfahrtspflegerischen Gesamtsphäre als auch der konkrete Finanzierungsbedarf dargelegt werden muss und zwar auch noch für zwei zurückliegende Kalenderjahre.

 

Verknüpfte Artikel:

AEAO - Neues BMF-Schreiben Änderung AEAO zu § 66 nach dem sog. Rettungsdiensturteil

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