logo

Fortschreibung der AV-Wohnen

Die Fortschreibung der AV-Wohnen regelt Zuschläge für die Neuanmietung von Wohnraum. Danach gilt eine Richtwertüberschreitung von 10 % bei erforderlicher Neuanmietung und alternativ 20 % bei Neuanmietung für Wohnungslose. Der neue bundesweite Heizspiegel 2015 wurde bei der Neuberechnung mit berücksichtigt. Diese Regelungen treten am 01.12.2015 in Kraft und sind befristet bis 31.12.2016.

Ausführungsvorschriften zur Gewährung von Leistungen gemäß § 22 SGB II und §§ 35 und 36 SGB XII (AV-Wohnen) vom 16. Juni 2015, in der geänderten Fassung vom 24. November 2015 (ABl. S. 2558): www.berlin.de/sen/soziales/berliner-sozialrecht/land/av/av_wohnen2015_11.html

 

Verknüpfte Artikel:

 

Downloads:

 

Downloads für Mitglieder:

 

 

Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen, um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.

Wir wollen #berlinbessermachen – gemeinsam mit Ihnen! POSITIONEN des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Berlin für ein soziales Berlin

www.wir-sind-paritaet.de

Landesseniorenbeirat Berlin

 

  Weitere Angebote des Paritätischen Berlin   Mitgliedsorganisationen im Paritätischen
 
  • AlSoPfleg Archiv / Januar 2006 - August 2009 (auf Anfrage)
  • Angebote Paritätischer Mitgliedsorganisationen der vollstationären Pflege (Pflegeheim) www.paritaet-pflegeinfo.de
  • Einrichtungen nach § 67 SGB XII
  • PARIEXTRA - Intranet für Mitgliedsorganisationen
  Rund 200 Mitgliedsorganisationen des Paritätischen engagieren sich in den Bereichen Altenhilfe, Soziales und Pflege.

 Impressum  -  Kontakt  -  Sitemap

Ein Projekt des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Berlin e.V.  (c) 2001-2026

Impressum | Datenschutz | Kontakt 

Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.