Eine Information des Paritätischen Gesamtverbandes: Sehr geehrte Damen und Herren, anliegend erhalten Sie eine Zusammenfassung der wesentlichen Informationen für Versicherte zum Beitragsschuldengesetz. Dieses hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 5. Juli 2013 zusammen mit dem Maßnahmenpaket zur finanziellen Entlastung der Krankenhäuser und den Änderungen des Transplantationsgesetzes ohne Anrufung des Vermittlungsausschusses passieren lassen. Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Danach erfolgt die Verkündung im Gesetzblatt. Somit kann es voraussichtlich zum 1. August 2013 in Kraft treten. Der Beschluss des Bundesrates und das Gesetz sind im Anhang beigefügt. Mit freundlichen Grüßen Claudia Zinke Eberhard Ewers |
verknüpfte Artikel: Beitragsschuldengesetz am 14.6.2013 im Bundestag verabschiedet
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