AK 67
Die an die Verbände der Leistungserbringer gerichtete Anfrage vom IB war auch Gegenstand der Erörterung im AK Qualität des Paritätischen. Aufgrund von Rückmeldungen kann verbindlich angenommen werden, dass die Paritätischen Trägerorganisationen ebenfalls an einer dringenden grundsätzlichen Erklärung interessiert sein müssen, wie IB und Diakonie, die sich ihrerseits bislang auch vergeblich um eine abschließende Sachstandsklärung bemüht hatten. Ein Lösungsvorschlag des Paritätischen ist nebenstehend für die Paritätischen Organisationen als Download hinterlegt. Die grundsätzliche Einschätzung, dass der Berliner Rahmenvertrag gem. § 79 Absatz 1 SGB XII in Verknüpfung mit den Vereinbarungen für das Leistungsfeld Wohnungslosenhilfe keine Spezifika für ein Nachweisverfahren erbrachte Leistungen vorsieht, sei noch einmal hervorgehoben. |
verknüpfte Artikel: IB.- Interesse an Erfahrungsabgleich zur Verfahrenspraxis bei der Leistungsgewährung
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Lösungsvorschlag des Paritätischen .... Nachweisverfahren (33.15 kB)
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Leistungsgewährung § 67 SGB XII. Probleme beim Nachweisverfahren
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