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Empfehlungen des Deutschen Vereins zur Rechtsvereinfachung und Weiterentwicklung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII)

Das Präsidium des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e. V. hat die anliegenden Empfehlungen am 11. September 2019 verabschiedet.

Die Empfehlungen zeigen unter Hinweis von Problemanzeigen aus der Praxis auf, welche Regelungen des SGB XII besonders verwaltungsaufwändig und fehleranfällig sind und daher einer Klarstellung und Rechtsfortentwicklung bedürfen. Der Deutsche Verein richtet sich damit insbesondere an den Bundesgesetzgeber. Zu fünfzehn Vorschriften des SGB XII stellt der Deutsche Verein Probleme dar und unterbreitet Lösungsvorschläge. Hierdurch soll ein Beitrag zur Erhöhung der Rechtssicherheit und zur Verwaltungsvereinfachung bei den Sozialhilfeträgern geleistet werden. Darüber hinaus enthalten die Empfehlungen auch bereits erste Hinweise auf systematische Fragen, die es künftig zu klären gilt und die das Hilfesystem mit seinen verschiedenen Hilfearten insgesamt betreffen (z.B. die Hinweise zum unterschiedlichen Einsatz von Einkommen und zur Einkommensbereinigung).

 

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