AK 67, FG StatPflegVers, Beratungsträger Die Empfehlung, den Newsletter zum Berliner Sozialrecht zu abonnieren, hat weiterhin Bestand. Für die „noch Unentschlossenen“ an dieser Stelle der Hinweis, dass der „Newsletter Berliner Sozialrecht Nr. 05/2012“ u.a. auch über die neugefasste AV ZustSoz informiert. Die Reglungen enthalten Präzisierungen der Zuständigkeiten für Leistungsangebote der Wohnungslosenhilfe, aber auch für die generelle Differenzierung „ambulant“ – „stationär“ finden sich Konkretisierungen. Die AV ist nebenstehend als Download abrufbar hinterlegt. Der originäre Zugang über das Informationsportal bietet aber sehr viel Umfassenderes, wie sich dem Wortlaut des Newsletters entnehmen lässt:
Sehr geehrte Nutzerin, sehr geehrter Nutzer in der Vorschriftensammlung finden Sie folgende Aktualisierungen: 1) Die Ausführungsvorschriften über die örtliche Zuständigkeit für die Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII (AV Zuständigkeit Soziales - AV ZustSoz) wurde zum 01. Mai 2012 neu erlassen und enthält gegenüber der Vorgängervorschrift im Wesentlichen folgende Neuerungen:
Vor dem 01. Mai 2012 begründete Zuständigkeiten bleiben unberührt.
2) Das bezirkliche Steuerungsgremium Psychiatrie steuert nach der Rahmengeschäftsordnung Psychiatrie (RGO-SGP) das Angebot und die Umsetzung der Hilfen für Menschen mit einer seelischen Behinderung gemäß §§ 53 und 54 SGB XII durch fachliche Empfehlungen. Aufgrund der bisher überwiegend sehr positiven Wirkung der Arbeit der bezirklichen Steuerungsgremien wurde die Verwaltungsvorschrift durch die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales erneut erlassen.
Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales
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Downloads: pdf AV Zuständigkeit Soziales vom 19.04.2012 (229.15 kB)
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