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Weiterer Diskussionsbedarf beim "Nachweisverfahren" für Hilfen gemäß § 67 SGB XII

Aufgrund der aktuellen Entwicklung wurde das Thema Nachweisverfahren beim vergangenen AK-Treffen ausführlich behandelt. Die Position, dass eine von den Bezirken als Leistungsträger erwünschte Form des Nachweisverfahrens selbstverständlich grundsätzlich „verhandlungsfähig" ist, wurde dabei  bestätigt... Ebenso aber auch, dass es  in Anbetracht der vom Paritätischen schon seit langem gegenüber SenIAS signalisierten Verhandlungsbereitschaft eher kurios erscheint, dass eine  allseits befriedigende Lösung nicht über die UAG § 67 entwickelt wird, mit dem Ziel, dann die Berliner Kommission für Soziales beschließen zu lassen, was geregelt sein soll..

Da es aber keineswegs darum geht, Entwicklungen zu blockieren, sollte - so die AK-Diskussion - der Versuch unternommen werden, das, was bislang ohne die Beteiligung der Leistungserbringer verhandelt wurde, dadurch „geradezurücken", dass die Belange und Bedenken der Praxis dem die Diskussion auslösenden Bezirk (Pankow) übermittelt werden.

Freundlicherweise hatte sich die UHZ zur Verfügung gestellt und einen pragmatischen Lösungsansatz vorgeschlagen. Dabei wurde auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das ursprünglich angedachte Verfahren mit einem hohen administrativen Aufwand unterlegt wäre.

Für die Paritätischen Mitgliedsorganisationen ist die Korrespondenz zum Thema ebenso in Dateiform hinterlegt wie die Lösungsidee, die gegenüber dem Bezirk vorgeschlagen wurde.

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pdf Hilfeplan - Auszug (18.88 kB)

pdf Hilfeplanung-Formular. Fortschreibung (19.47 kB)

pdf Korrespondenz zum Thema Hilfeplan (34.12 kB)

 


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