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Richtlinie über Modellvorhaben nach § 63 Abs. 3c SGB V im Bundesanzeiger veröffentlicht

FG StatPflegVers, ÄM


Eine Mitteilung des Paritätischen Gesamtverbands:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

die am 20.10.2011 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beschlossene Richtlinie über die Festlegung ärztlicher Tätigkeiten zur Übertragung auf Berufsangehörige der Alten- und Krankenpflege zur selbständigen Ausübung von Heilkunde im Rahmen von Modellvorhaben nach § 63 Abs. 3c SGB V wurde heute im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 22.03.2012 in Kraft.

Die Richtlinie und die Begründungen für den Beschluss finden Sie auf der Internetseite des G-BA http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/1401/

Mit freundlichen Grüßen

Ute Zentgraff
Referentin für Altenhilfe und Pflege
__________________________________
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband
- Gesamtverband e.V.

 

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