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Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen

FG StatPflegVers

 

Der Paritätische Gesamtverband mit Informationen zum Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen:

Sehr geehrte Damen und Herren,


der Bundestag hat Ende September 2011 das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen verabschiedet. Der Bundesrat hat am 4. November 2011 dem Gesetz zugestimmt.
Es soll nun am 01.03.2012 in Kraft treten.


Im Bereich der Heilberufe ist vor allem von Bedeutung, dass künftig für Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Psychologische Psychotherapeuten die deutsche bzw. europäische Staatsangehörigkeit keine Voraussetzung mehr sein wird für die Erteilung der Approbation. Auch wird erstmals ein Anspruch auf individuelle Prüfung von Berufsqualifikationen und Berufserfahrungen eingeführt, die in Drittstaaten erworben wurden, also außerhalb der Europäischen Union. Die Neuregelung umfasst einen Rechtsanspruch in 350 Ausbildungsberufen auf eine Gleichwertigkeitsprüfung innerhalb von drei Monaten. Hierbei ist von den zuständigen Stellen auch die bestehende Berufserfahrung zu berücksichtigen. Zur Vereinfachung der Zuständigkeiten können die Länder gemeinsame Anerkennungsstellen einrichten. Da über die Krankenpflegeberufe fast alle Anerkennungen in der Pflege erfolgen, sollen zukünftig zu Inhalt und Durchführung der erforderlichen Anpassungsmaßnahmen bundesweite Empfehlungen aufgestellt werden.


Der Gesetzentwurf und weitere Informationen zum Thema können auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung unter folgendem Link eingesehen werden:

http://www.bmbf.de/de/15644.php

 

Mit freundlichen Grüßen
Claudia Zinke
Ref. f. Gesundheitshilfe - chron. Erkrankungen, Behindertenhilfe, Psychiatrie

Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband
- Gesamtverband e.V. -

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