In der 83. Plenarsitzung am 2. September 2021 (Protokoll unter: https://www.parlament-berlin.de/ados/18/IIIPlen/protokoll/plen18-083-bp.pdf) wurde das "Gesetz über die Einführung einer Pflegefachassistenzausbildung für Berlin" mit einer Änderung gemäß Beschlussempfehlungen aus dem Ausschuss Gesundheit und Pflege angenommen. Die Änderung zum Gesetzentwurf vom 09.06.2021 (s. nebenstehenden Artikel) bezieht sich auf die Mindestanforderung der Qualifikation der Lehrenden.
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