Aktualisierung 26.02.2025: Für Mitgliedsorganisationen ist der aktuelle Stand des Unterschriftenverfahrens zum Rahmenvertrag ergänzt. Aktualisierung 05.11.2024: Das Unterschriftenverfahren zur abgestimmten Rahmenvereinbarung und Beitrittserklärung (vgl. Downloads) erfolgt ab 07.11.2024. Zum Verfahren zur veränderten Refinanzierung der Ausbildungsumlage nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG) ab 01.01.2025 (s. PflBG Berlin - Veröffentlichung des Finanzierungsbedarfs Pflegeausbildungsfonds im Jahr 2025 gemäß § 9 Absatz 3 PflAFinV ) sind für Mitgliedsorganisationen die abgestimmte Rahmenvereinbarung auf Landesebene mit Anlage A Beitrittserklärung für Träger sowie die Herleitung und Berechnung für 2025 zum Umlagebetrag je vereinbartem Belegungstag im stationären Bereich als Download hinterlegt. Zur Einordnung Auszug aus dem Begleitschreiben zum Umlagebescheid 2025 ( pdf 24 1105 final Beitrittserklärung PflBG BLN (58 KB) https://www.berlin.de/sen/pflege/service/vertraege/formulare/ Stand 30.10.2024): Landeseinheitliche Ausbildungszuschläge und Beitrittserklärung Alle vollstationären, teilstationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser, die private und soziale Pflegeversicherung sowie das Land beteiligen sich nach einem festgelegten Schlüssel über ein Umlageverfahren an der Finanzierung der Pflegeausbildung nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG). Den eingerichteten Ausgleichfonds verwaltet das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo). Die Beträge, die Sie an den Ausgleichsfonds entrichten, können Sie als vollstationäre, teilstationäre bzw. ambulante Pflegeeinrichtung über die Vergütung der allgemeinen Pflegeleistungen als Ausbildungszuschläge geltend machen. Über die Höhe dieser Zuschläge veröffentlicht die Senatsverwaltung nachfolgende Information: Landeseinheitlicher Ausbildungszuschlag für voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen 2025 Seit Einführung des Umlageverfahrens erfolgte im stationären Bereich die Refinanzierung der Umlagebeträge über einrichtungsindividuelle Ausbildungszuschläge. Für das Jahr 2025 erfolgt eine Umstellung. Ab dem Finanzierungsjahr 2025 werden zur Ermittlung der an das LAGeSo abzuführenden Ausbildungsumlage statt der Pflegefachkräfte die vertraglich vereinbarten Belegungstage genutzt. Der landeseinheitliche Ausbildungszuschlag wird auf Grundlage des vom stationären Sektor zu tragenden Finanzierungsanteils und der Summe der mit allen voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen vereinbarten Belegungstage errechnet. Der neue einrichtungseinheitliche Ausbildungszuschlag nach PflBG für die Refinanzierung der Ausbildungsumlage in voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen beträgt ab 01. Januar 2025 pro Belegungstag 7,15 EUR. Im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens können Sie als voll- bzw. teilstationäre Pflegeeinrichtung per Beitrittserklärung den Ausbildungszuschlag für 2025 vereinbaren. Gehen Sie dazu auf das Dokument „Beitritt zur Vereinbarung über die Refinanzierung des Umlagebetrages gemäß § 28 Absatz 2 Pflegeberufegesetz“ im Downloadbereich. Drucken Sie das Dokument aus und versenden Sie es unterschrieben per Scan an die folgende E-Mail-Adresse: Weitere Informationen auch unter: https://www.berlin.de/sen/pflege/service/vertraege/formulare/.
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Verknüpfte Artikel: Downloads für Mitglieder: pdf 25 0226 RV Landeseinheitlicher Betrag PflBG (2.47 MB) document 24 1111 PflBG Vereinbarung BLN - final (38 KB) document 24 1111 PflBG Beitrittserkl PflBG BLN - final (27 KB) pdf 24 1105 finale Vereinbarung BLN (86 KB) pdf 24 1105 final Beitrittserklärung PflBG BLN (58 KB) spreadsheet 24 1030 Umlagerefinanzierung stationär 2025 (19 KB) document 24 1030 finaler Vereinbarung Refin § 28 Absatz 2 Pflegeberufegesetz Berlin (42 KB) document 24 1030 Abst final Beitrittserklärung PflBG BLN 2025 (31 KB) pdf 24 1030 SenWGP Muster Beitrittserklärung stationär (256 KB) |
PflBG Berlin - Refinanzierung Ausbildungsumlage 2025 stationär ab 01.01.2025 - Beitrittsverfahren Landeseinheitlicher Ausbildungszuschlag für voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen 2025 - Aktualisiert am 14.11.2024
- Kategorie: 8c Pflegeberufegesetzes (PflBG)
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